einfach bio 1, Schulbuch

Raubtiere Raubtiere jagen ihre Nahrung oder fressen Aas. Sie haben spitze und scharfe Eckzähne ( Fangzähne ) und kräftige Vormahl- und Mahlzähne . Mit den scharfen Reißzähnen können sie Fleisch schneiden. Sie haben einen beweglichen Körper und können schnell laufen (z. B. Luchs, Wolf, Braunbär). Insektenfresser Insektenfresser sind kleine Tiere, die sich vorwiegend von Insekten (z. B. Ameisen, Käfern) ernähren. Ihre Augen und Ohren sind klein. Die Schnauze von Insektenfressern ist lang, schmal und sehr gut beweglich (z. B. Maulwurf, Igel, Spitzmaus). Fledertiere Fledertiere haben eine Flughaut zwischen den Handgelenken und den Beingelenken und können fliegen. Sie sind nach Sonnenuntergang und in der Nacht aktiv. Zu den Fledertieren zählen Fledermäuse und Flughunde. Huftiere (Paarhufer und Unpaarhufer) Huftiere haben am Fußende dicke Hornschichten, die man Hufe nennt. Paarhufer haben eine gerade Anzahl an Zehen an ihren Füßen. Paarhufer sind z. B. das Wildschwein, das Hausrind, das Reh, die Giraffe und das Lama. Der Fuß von Unpaarhufern besteht aus einer ungeraden Anzahl an Zehen. Der Esel, das Pferd, das Zebra und der Tapir sind Unpaarhufer. Nagetiere Kennzeichen der Nagetiere sind ihre Nagezähne . Das ist ein Paar kräftiger Schneidezähne sowohl im Oberkiefer als auch im Unterkiefer. Zu den Nagetieren gehören die Hörnchen-, Biber- und Mäuseverwandten und die Verwandten des Stachelschweins. Hasentiere Zu den Hasentieren zählt man Kaninchen und Hasen . Sie sind Pflanzenfresser, meistens mit großen Ohren. Ihre Hinterbeine sind länger und kräftiger als die Vorderbeine. Sie bewegen sich hüpfend vorwärts. Primaten Primaten haben ein sehr gut entwickeltes Gehirn und nach vorne gerichtete Augen. Zu den Primaten gehören der Mensch, der Gorilla, der Schimpanse, der Bonobo und der Orang-Utan. Auch Halbaffen , wie z. B. die Lemuren, zählen zu den Primaten. A1 –W– Zu welchen Säugetier-Ordnungen gehören diese Tiere? Schreibe die richtige Ordnung dazu. B1 Hauskaninchen v B2 Giraffen v B3 Biber v B4 Menschen v 60 Die Säugetier-Ordnungen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=