zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch
Der Kollektivvertrag 1 Kollektivverträge werden innerhalb einer Branche vereinbart. Der ausgehandelte Vertrag gilt für alle Unternehmen dieser Branche. Das hat den Vorteil, dass für alle Beschäftigten die gleichen Mindeststandards gelten. Überlegen Sie, welche Vorteile höhere Löhne und Gehälter haben könnten. a) für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer größere Zufriedenheit, da alle Grundbedürfnisse erfüllt werden können b) für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhöhte Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärkt die Wirtschaft Der Kollektivvertrag richtet sich nach der Branche des Unternehmens und nicht nach dem Beruf, den eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Unternehmen ausübt. So wird ein Koch, der in der Kantine eines Unternehmens der holzverarbeitenden Industrie tätig ist, nach dem Kollektivvertrag „Holzbauindustrie“ bezahlt. Der Umfang dieser Kollektivverträge ist sehr unterschiedlich. So umfasst der Kollektivvertrag für die Metallindustrie mehr als hundert Seiten und der Kollektivvertrag für Glasbläser nur einige wenige Seiten. Die im Kollektivvertrag getroffenen Vereinbarungen sind immer Mindeststandards . Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen niemals schlechter bezahlt werden oder weniger vorteilshafte Arbeitszeiten erhalten, als im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Eine Besserstellung, z. B. Überzahlung, ist aber immer möglich. Recherchieren Sie im Internet, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt. Gehen Sie dafür auf die Homepage des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) www.kollektivvertrag.at. Lesen Sie Ihren Kollektivvertrag und notieren Sie Regelungen, die für Sie von Bedeutung sind. Denken Sie dabei an Lehrlingsentschädigung, Arbeitszeit, Zulagen, Zuschläge für Über- stunden, Sonderzahlungen, Internatskosten, Prämien, Entgeltfortzahlung usw. Erstellen Sie eine persönliche Liste. Mosaik Finden Sie für jeden Buchstaben des angegebenen Wortes ein Wort aus diesem Kapitel oder aus Ihrem Kollektivvertrag. 002 003 004 M I N D E S T L O H N Mindeststandards Interessenvertretung Nachteil Dienstzettel Entgeltfortzahlung Sonderzahlung Tätigkeiten Löhne Organisation Holzbauindustrie Notiz 7 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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