zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

A 1 . Der Kollektivvertrag Derzeit existieren in Österreich über 400 verschiedene Kollektivverträge . Ein Kollektivvertrag wird zwischen den Interessenvertretungen der Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber (Wirt- schaftskammer) und der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (Gewerkschaften) geschlos- sen. Meist werden sie jährlich neu verhandelt und angepasst. Kollektivverträge regeln z. B. den Mindestlohn, die Zulagen (Entgeltbestandteile, die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden), Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Arbeitszeitfragen und Kündigungsfristen. In Ihrem Dienstzettel oder Arbeitsvertrag muss angeführt werden, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt. Der im Unternehmen gültige Kollektivvertrag muss im Betrieb öffentlich aufliegen. Fast alle Berufe in Österreich sind bestimmten Branchen zugeordnet. Eine Branche fasst mehrere Unternehmen in einer Gruppe zusammen, die verschiedene, aber ähnliche Tätigkei- ten ausüben. So gehören z. B. zum „Handel“ Unternehmen, die Waren ein- und verkaufen, und zur „Metallverarbeitung“ Unternehmen, die Metalle herstellen oder daraus andere Produkte fertigen, zusammenbauen oder verarbeiten. Schreiben Sie den Namen Ihres Lehrbetriebes und dessen Tätigkeit auf. Welcher Branche ist Ihr Lehrbetrieb zuzuordnen? Welche Unternehmen, die Sie kennen, gehören auch zu dieser Branche? Welche Branchen kennen Sie noch? In welchen Branchen sind z. B. Ihre Eltern, Geschwister oder Freunde tätig? Was fällt Ihnen auf, wenn Sie diese vergleichen? 001 Meine täglichen Finanzen Klara liebt Schmuck. Nach langer Suche hat sie endlich eine Lehrstelle bei einem Juwelier gefunden. Bei der Unter- zeichnung des Lehrvertrages sagt ihr Chef: „Die Lehrlingsent- schädigung richtet sich immer nach dem gültigen Kollektiv- vertrag.“ Klara weiß nicht, was das bedeutet. Sie fragt aber nicht nach, weil sie nicht als unwissend dastehen möchte. Wissen Sie, was Klaras Chef damit gemeint hat? 6 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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