zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Meine täglichen Finanzen A Berechnen Sie die Höhe des Rabatts. Aus dem Prospekt eines Baumarktes: Benzin-Motorsense „BM 2017“ statt € 284,99 nur €149,99! Der Rabatt beträgt 47%. Skonto Der Skonto ist ein Preisabzug für Zahlung innerhalb der Skontofrist bzw. Barzahlung. Dieser Abzug kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Rechnung innerhalb des angeführten Zahlungsziels beglichen wird. Die Höhe des Skontos und die Skontofrist sind in der Zahlungsbedingung ersichtlich (z. B. 30 Tage netto, 10 Tage 3%). Üblich sind maximal 5% Skonto. Gerechnet wird vom Ausstellungsdatum der Rechnung. Den Preis nach Abzug des Skontos nennt man Kassenpreis . Der Begriff „netto“ in einer Zahlungskondition bedeutet „ohne Abzug“ , es darf also kein Skonto abgezogen werden. Bis zu welchem Datum muss bezahlt werden, um den Skonto abziehen zu dürfen? Wie hoch ist der Überweisungsbetrag? Rechnungsdatum: 3. Februar; Rechnungsbetrag: € 325,60; 30 Tage netto, 14 Tage 3% 17. Februar; € 315,83 Ihre Chefin bittet Sie, auf den Rechnungen jeweils zu notieren, bis wann sie zu bezahlen sind, ob Skonto berücksichtigt werden soll und wie hoch der Überweisungsbetrag ist. Rechnungs- datum Rechnungs- betrag Zahlungsbedingung fällig zu überweisen 11. März €1.145,78 10 Tage 2%, 30 Tage netto 20. März €1.122,86 5. April €1.465,99 10 Tage 3%, 30 Tage netto 14. April €1.422,01 25. Mai € 5.980,00 14 Tage 2%, 30 Tage netto 7. Juni € 5.860,40 30. Juni € 2.314,16 8 Tage 4%, 21 Tage netto 7. Juli € 2.221,59 Ihr Chef bittet Sie, am 10. Dezember folgende Rechnungen der Firma Bauer KG (Zahlungs- kondition 30 Tage netto, 10 Tage 3% Skonto) zu überweisen. Berechnen Sie den Überweisungsbetrag. 2.345 vom 25. November € 2.345,69 2.422 vom 1. Dezember € 1.499,10 2.499 vom 4. Dezember € 412,50 Überweisungsbetrag: € 4.199,94 158 Zahlungskondition: 30 Tage netto, 10 Tage (Skontofrist) 3%; Rechnungsdatum: 13. März 13 + 10 = 23 Bei Zahlung bis zum 23. März dürfen 3% abgezogen werden. Beispiel 159 160 161 52 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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