zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

zielsicher – Angewandte Wirtschaftslehre 502 Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, gilt für zwei Jahre (bewegliche Sachen) bzw. drei Jahre (unbewegliche Sachen). Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers 503 Reparatur, Umtausch 504 Zahlungsverzug – Mahnung – Inkassobüro – Mahn- klage – Urteil – Fahrnisexekution – Lohn- oder Gehaltspfändung 514 Pflicht: staatlich vor- geschrieben, z. B. Kfz-Haftpflicht, Kranken-, Unfall-, Pensionsvers. Freiwillig: Private Zusatzversiche- rungen, ich entscheide ob und über Umfang, z. B. Lebens-, Rechts- schutz-, Unfallzusatzversicherung. 515 Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung 516 Gebäude-/Haushaltsversi- cherung (Bezug Wohnung/Haus); Kfz- Vollkaskoversicherung (neues Auto); Rechtsschutzversicherung (für Streitfälle) 517 Polizze: Bestätigungsur- kunde des gültigen Versicherungs- vertrages; Prämie: Zahlungsbetrag des Versicherungsnehmers oder staatliche Prämie = Förderung; Rücktrittsrecht: binnen 14 Tagen 518 Bei der Unterversicherung wird nicht der volle Schaden be- zahlt. Bei der Überversicherung bezahlt man ständig eine zu hohe Prämie. 529 Ruhe bewahren; Überblick verschaffen; Hilfe (Polizei, Feuer- wehr, Rettung) informieren, wenn notwendig; Schaden begrenzen 530 BOS informieren, Beweise sichern, mit dem Versicherer spre- chen, Schadensmeldung schriftlich (eingeschrieben) bekannt geben 531 Name, Adresse, Polizzen- nummer, Fakten, wie es zum Scha- densfall kam, konkrete Schäden, Schadenssumme, Eigenleistung 532 Versicherung um schriftli- che Begründung ersuchen, mit der Polizze vergleichen, ob gerechtfer- tigt, falls nicht, Einspruch erheben, evtl. bei der AK beraten lassen 533 Unterlässt der Versicherte Handlungen, die zur Verminde- rung des Schadens beitragen oder versäumt er die Meldefrist, dann hat die Versicherung das Recht, die Schadensregulierung zu ver- weigern. 542 Haustürgeschäft: Vertreter geht von Haus zu Haus und ver- kauft Waren, Verträge usw. Fern- und Auswärtsgeschäfte: Werbe- veranstaltung, Online-Bestellung, Versandhandel 543 a) 14 Tage, b) 14 Tage, c) 12 Monate + 14 Tage 544 Wird ein Pullover in einem Geschäft gekauft, besteht kein Recht auf Umtausch (außer bei Mängeln). Der Kaufvertrag kann nicht rückgängig gemacht wer- den. Bei Bestellung im Versand- handel oder Online besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. 545 eine schriftliche Bestäti- gung des Unternehmens vorliegt und diese von der Verbraucherin oder dem Verbraucher schriftlich bestätigt wird. 553 Printmedien (Tageszeitun- gen, Fachzeitschriften) und Inter- net 554 www.ams.at , www.bewerbung.at , www.jobpilot. at, www.derstandard.at/Karriere, www.career.at , www.europass.at 555 Bewerbung genau auf die ausgeschriebene Stelle abstim- men, Muss-Voraussetzungen erfül- len, Bewerbungsunterlagen an- sprechend gestalten, Fotografen- foto, Rechtschreibfehler vermeiden, Bewerbungsunter- lagen in eine Mappe geben 556 woher stammt die Infor- mation über die Stelle, eigene Fähigkeiten beschreiben, um einen Vorstellungtermin bitten, Unterlagen beilegen 557 persönliche Daten, Beruf- serfahrung, Bildungsweg, Quali- fikationen und Kompetenzen, Datum und Unterschrift 558 Handy ausschalten, keinen Kaugummi kauen, aufdringliche Düfte vermeiden, erst nach Auffor- derung Platz nehmen, korrekte Kör- perhaltung einnehmen, klar und deutlich sprechen, positiv denken 566 Zeitablauf, einvernehm- liche Lösung, Kündigung, begrün- dete vorzeitige Auflösung (Ent- lassung bzw. vorzeitiger Austritt) 567 Die Kündigung muss nicht begründet werden, doch muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Entlassung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn einer der im Angestellten- gesetz genannten triftigen Gründe vorliegt. Sie muss unver- züglich ausgesprochen werden. 568 ja: a), c), d), e); nein: b), f) 569 Vortäuschen von Arbeits- unfähigkeit, grobe Beleidigung von Betriebsangehörigen, Tätlich- keiten, unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes, Betrug und Unter- schlagung, Diebstahl, grobe Fahr- lässigkeit, beharrliche Arbeits- verweigerung (wiederholte Weige- rung trotz Abmahnung), Verletzen des Konkurrenzverbotes, längere Haftstrafen 570 Das ist der Tag, an dem das Dienstverhältnis tatsächlich beendet wird. 579 Hauptmiete, Untermiete, Mietkauf, Eigentumswohnung, Wohngemeinschaft, Eigenwohn- heim 580 Miete: Zahle monatlich Mietzins, um die Immobilie zu nutzen. Eigentum: Stehe im Grundbuch, Anschaffungskosten hoch. Wohngemeinschaft: Mehre- re Mieterinnen und Mieter teilen sich eine Immobilie. 581 MRG c), f); WEG a), d); BTVG b), g); WGG e) 348 Nur zu Prüfzw cken – Eigentum des Verla s öbv

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