zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Lösungen Kompetenzcheck 383 Schuldschein: privat, Vollmacht: privat, Staatsbürger- schaftsnachweis: öffentlich, Führerschein: öffentlich 384 Gemeinde, Bezirkshaupt- mannschaft, Polizeidirektion, Berufsschule 385 Sie beweisen persönliche Daten; z. B. Reisepass, Geburts- urkunde usw. 386 Monika soll sich einen Schuldschein unterschreiben lassen. 396 Personalausweis – Ver- lustanzeige bei der Polizei mit anschließender Neuausstellung; Geburtsurkunde – Zweitschrift bei der ursprünglichen Behörde; Führerschein – Verlustanzeige bei der Polizei mit anschließender Neuausstellung; Zeugnis – Zweit- schrift bei der ursprünglichen Behörde 397 Ein Dokument, das neu ausgestellt wurde. 398 Führerschein, Zulassungs- schein PKW, Reisepass 399 Notar, Gericht 400 Ich mache eine Kopie und lasse diese bei einem Notar oder bei Gericht beglaubigen. 401 Nein, das ist Urkunden- fälschung; ich lasse mir eine neue Zulassung ausstellen. 410 richtig: a), c), e); falsch: b), d) 411 b), c), d), f), g) 412 Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Ur- hebers. 413 Jeder Mensch darf selbst entscheiden, welches Foto oder Video von ihm veröffentlicht wird. 422 Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe, Vorberei- tungskurse auf die Lehrabschluss- prüfung 423 a), c), e), f) g) 424 auf www.help.gv.at 430 Freiwilligkeit (beiderseiti- ger Wille, diesen Vertrag abzu- schließen), Handlungsfähigkeit, Erlaubtheit des Vertragsinhaltes, Möglichkeit der Leistungen 431 Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlungen abgeschlossen wer- den. Wichtig ist nur der überein- stimmende Wille. 432 Pachtvertrag, Mietvertrag, Verwahrungsvertrag, Kredit, Werkvertrag, Lehrvertrag, Dienst- vertrag, Leasingvertrag, Schen- kungsvertrag, Ehevertrag 433 fehlender Wille, fehlende Handlungsfähigkeit, unerlaubte Handlungen, Unmöglichkeit, Irrtum, vom Verkäufer verursacht, Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes 434 Ist eine pauschale Scha- denersatzsumme, die der leisten- de Unternehmer dem Kunden zu zahlen hat, falls er mit seiner Leistung säumig wird; vor allem im Baugewerbe. 444 Unternehmen und Kon- sument 445 a) nein, b) ja, c) ja, d) nein 446 b) c) 447 Konsument – Endverbrau- cher kein Unternehmen; Über- vorteilung – Aus geringerem Wis- sensstand einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen; Kostenvoran- schlag – Ist kostenlos, außer es werden ausdrücklich Kosten ver- einbart. 448 Ja, denn bei Straßen- geschäften gilt ein 7-tägiges Rück- trittsrecht, sofern über die Rechte informiert wurde. Immer schrift- lich (eingeschrieben) geltend machen! 459 In einem Kaufvertrag ver- einbaren die kaufende und die verkaufende Person, die Ware zu einem bestimmten Preis und in bestimmter Menge zu kaufen bzw. zu verkaufen. 460 Menge, Preis, Ware, Güte 461 mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung 462 Sofortkauf – Lieferung erfolgt prompt; Terminkauf – Lieferung muss genau an diesem Tag erfolgen; Fixkauf – späterer Liefertermin wird vereinbart 463 Ja, ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. 464 Nein, es ist nicht möglich bzw. nur gegen eine Stornoge- bühr. 476 Schadprogramme (Viren, Trojaner), Phishing-Mails, Bot- netze, Cyber-Mobbing, Hacker, Tracker, Kostenfalle 477 Alle Daten können aus- spioniert werden, Kriminelle über- nehmen die Kontrolle über den PC. 478 Durch ein Virenschutz- programm, das man auch als Free- ware downloaden kann. 479 Mail sofort löschen, ohne Anhänge zu öffnen, denn das ist mit Sicherheit ein Phishing-Mail. 480 Das ist Mobbing im Inter- net, wobei die Täter oft anonym handeln, sodass das Opfer nicht weiß, von wem der Angriff stammt. 481 Botnetze 482 Indem für eigentlich kostenlose Internetdienste Geld verlangt wird. 501 mangelhafte Ware, unvoll- ständige Lieferung, Lieferverzug, Zahlungsverzug 347 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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