zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Wer kann ein Insolvenzverfahren beantragen und eröffnen? • Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer – bei Zahlungsunfähigkeit (Schulden sind höher als das Vermögen) innerhalb von 60 Tagen beim zuständigen Landesgericht (in Wien beim Handelsgericht). • Eine Gläubigerin bzw. ein Gläubiger , wenn nicht erfüllte, aber bereits fällige Forderungen nachgewiesen werden können. Der Antrag wird vom Gericht geprüft und das Insolvenzver- fahren eröffnet. Das Insolvenzverfahren wird auf www.edikte.justiz.gv.at, in Tageszeitungen und den Kammer- nachrichten veröffentlicht. Der vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenz-, Sanierungs- oder Masseverwalter prüft die Forderungen und verwertet das noch vorhandene Vermögen. Im Sanierungsfall wird das Vermögen nicht verwertet. Sanierungsverfahren Konkursverfahren mit Eigenverwaltung ohne Eigenverwaltung Verfügungsmacht bei der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer bei der Insolvenzverwalterin bzw. dem Insolvenzverwalter Eröffnung durch Schuldnerin oder Schuldner durch Schuldnerin oder Schuldner sowie Gläubiger Quote 30% der Forderungen müssen in- nerhalb von zwei Jahren beglichen werden 20% der Forderungen müssen innerhalb von zwei Jahren be- glichen werden keine bestimmte Quote Abschluss Gläubiger stimmen in Tagsatzung (Versammlung aller Beteiligten) über Vorschlag der Schuldnerin oder des Schuldners ab, Mehrheit der anwesenden Gläubiger muss zustimmen, wobei die Forderungen der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der anwesenden Insolvenzgläubiger betragen müssen (= einfache Kopf- und Summenmehrheit); wird der Sanierungsplan nicht angenommen, wird das Verfahren als Konkurs fortgesetzt. Verwertung des Vermö- gens (Versteigerung), der Erlös wird auf Insol- venzgläubiger aufgeteilt. Ergebnis Nach Erfüllung der Quote sind die erlassenen Quoten für immer ge- tilgt, das Unternehmen besteht weiter. Unternehmen wird ge- schlossen, offene Schul- den bestehen 30 Jahre weiter, sind auch exekutierbar. Abweisung: Reicht das Vermögen nicht aus, um die Verfah- renskosten des Konkurses zu decken und leisten die Gläubiger keinen Kostenvorschuss (max. 4.000 €), kann das Gericht die Abwicklung des Konkurses ablehnen. Mosaik English Words Recherchieren Sie im Wörterbuch, Ihrem Englischbuch oder online die englischen Vokabeln für Konkurs, Schuldner und Gläubiger. bancruptcy, debtor, creditor 271 Insolvenz 51 Nur zu Prüfzw cken – Eigentum des Verlags öbv

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