zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

51. Insolvenz Überlegen und recherchieren Sie, welche weiteren Ursachen ein Unternehmen zu Zahlungs- schwierigkeiten und Insolvenz führen können? mangelnde kaufmännische Fähigkeiten, schlechter Finanzplan, Kapitalmangel, überhöhte Privatentnahmen, ungeregelte Nachfolge (Krankheit, Scheidung, Todesfall), Versorgungsschwierigkeiten mit Rohmaterialien, Unglücksfälle durch höhere Gewalt Insolvenzrecht Für Personen und Unternehmen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, gilt das Insol- venzrecht. Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 2010 unterscheidet grundsätzlich zwischen Sanierungs- und Konkursverfahren . Unter Sanierung versteht man alle wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen, um bei drohender Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) die Liquidität (Zahlungsfähigkeit) und die Rentabilität (finanzieller Erfolg) wiederherzustellen. Ziel ist es, das Unternehmen zu sanieren und nicht zu schließen. Das Ziel eines Konkursverfahrens ist die Verwertung des vorhandenen Vermögens und die Schließung des Unternehmens. Außergerichtlicher Vergleich Bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, unterbreitet die Schuldnerin bzw. der Schuld- ner den Gläubigern einen Vorschlag zum teilweisen oder gänzlichen Erlass der Schulden. Dabei müssen alle Gläubiger gleich behandelt werden bzw. müssen die Gläubiger von der Bevorzugung bestimmter Gläubiger (Krankenkasse, Finanzamt usw.) informiert werden. Dieser außergerichtliche Vergleich gelingt meist nur bei einer geringen Anzahl von Gläu- bigern. Unter welchen Voraussetzungen werden die Gläubiger einem Forderungsverzicht zustimmen wollen? Hoffnung auf künftige Gewinne, keine kriminellen Hintergründe, kaufmännische Basis intakt 779 780 Das Unternehmen E Klaus ist Einzelunternehmer und führt einen Baustoffhandel. Als sein größter Abnehmer in den Konkurs schlittert, gerät sein Unternehmen in Turbulenzen. Die Aufträge bleiben aus, die Zahlungen ebenfalls. Die Hausbank verweigert ihm eine Kre- ditaufstockung, die Lieferanten verhängen einen Lieferstopp und die Gläubiger drohen mit Klagen. Da bleibt ihm nichts anderes mehr übrig, als sich mit dem Insolvenzrecht zu beschäftigen. Ist Ihnen das Wort Insolvenz bekannt? 270 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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