zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

E 46 . Betriebliche Aufzeichnungen – Umsetzung Helfen Sie Jonas. Tragen Sie den Beleg (Schneeschaufel, € 59,90) in das Kassabuch ein. Kassabuch 13. Jänner – 20. Jänner Nr. Datum Text Einnahmen Ausgaben % USt VSt 13. Jän Anfangsbestand 345,60 23 13. Jän Büromaterial 45,60 20 7,60 24 13. Jän Verkauf Schrauben, Fa. Unger 51,23 20 8,54 25 13. Jän Tanken Lieferwagen 67,21 20 11,20 26 14. Jän Schneeschaufel 59,90 20 9,98 Geben Sie den Rechenweg zur Berechnung der Umsatz- bzw. Vorsteuer (20 %) an. Gegeben ist der Nettobetrag: (Nettobetrag : 100) · 20 oder Nettobetrag : 5 Gegeben ist der Bruttobetrag: (Bruttobetrag : 120) · 20 oder Bruttobetrag : 6 Für fast alle Waren muss beim Kauf Umsatzsteuer, oft auch Mehrwertsteuer genannt, bezahlt werden. Diese Steuer muss immer vom Endverbraucher bezahlt und vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt werden. Am Beginn der Verarbeitungskette bzw des Produktionsprozes- ses ist nicht klar, wer der Endverbraucher ist. Deshalb wird auf jeder Rechnung die Umsatz- steuer ausgewiesen. Verkauft ein Unternehmen Waren an andere Unternehmen oder private Kunden weiter, darf es die bereits bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von der Umsatzsteuerzahllast abziehen. In großen Unternehmen wird das Kassabuch oft mithilfe einer speziel- len Software geführt. Dabei müssen die Eintragungen ebenfalls chronologisch erfolgen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass keine nachträglichen Änderungen durchgeführt werden können bzw. dass alle Eintragungen in chronologischer Reihenfolge automatisch protokolliert werden. 718 719 Umsatzsteuer − Vorsteuer = Zahllast Das Unternehmen Am Abend will Jonas seine Hose in die Waschmaschi- ne geben und räumt dazu alle Hosensäcke aus. Und – oh Wunder – der Beleg vom Lagerhaus hat sich ganz unten als Papierknäuel versteckt. Nächsten Morgen will er diesen gleich zu Frau Krause bringen. Darüber wird sie sich bestimmt freuen. Frau Krause freut sich so über den gefundenen Beleg, dass Jonas diesen als Belohnung gleich selbst ins Kassabuch eintragen darf. 238 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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