zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Unternehmensorganisation 43 Ist für den Gewerbeschein der Nachweis besonderer Voraussetzungen notwendig, die von der Inhaberin oder dem Inhaber jedoch nicht erbracht werden können, muss ein gewerberechtli- cher Geschäftsführer (versicherungspflichtig und muss mindestens die Hälfte der wöchentli- chen Normalarbeitszeit beschäftigt sein) eingestellt werden. Einzelunternehmer werden zur Einkommenssteuer veranlagt. Nennen Sie je zwei Vor- und Nachteile, wenn ein Unternehmen als Einzelunternehmen ge- gründet wird. Vorteile: Gewinn wird nicht geteilt, rasche Entscheidungen, rasche Gründung Nachteil: unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen, Risiko wird alleine getragen Personengesellschaften * Haftung: • persönlich: mit gesamtem Betriebs- und Privatvermögen • unbeschränkt für den gesamten Schuldenbetrag des Unternehmens • solidarisch: jede bzw. jeder haftet für den vollen Betrag. 675 mindestens zwei Gesellschafterinnen oder Gesellschafter Firmenwortlaut: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit Zusatz OG Haftung*: persönlich, unbeschränkt, solidarisch Vertretung: durch Gesellschafterin oder Gesellschafter, abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich Offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft (KG) mindestens ein Komplementär (Vollhafter) und ein Kommanditist (Teilhafter) Firmenwortlaut: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit Zusatz KG Haftung*: Komplementär: persönlich, unbeschränkt, solidarisch; Kommanditist nur bis zur im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme Vertretung: durch Komplementär, abwei- chende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich; Kommanditist hat nur Kontroll- recht kein Mindestkapital erforderlich zur Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der aber auch mündlich geschlossen werden kann (formfrei) Eintragung im Firmenbuch gewerberechtlicher Gesellschafter: entweder vollhaftende Gesellschafterin bzw. vollhaften- der Gesellschafter oder im vollversicherten Angestelltenverhältnis Steuern: Gesellschaft ist nicht steuerpflichtig, die Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter unterliegen aber der Einkommenssteuerpflicht 221 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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