zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Bei Kapitalgesellschaften sind die Vertretungsbefugnisse des Vorstands (AG) oder des Ge- schäftsführers (GmbH) gesetzlich festgelegt. Abgesehen von einer vereinbarten Gesamtver- tretungsbefugnis sind die Vertretungsbefugnisse unbeschränkt und unbeschränkbar, haben also gegenüber außenstehenden Dritten keine Rechtswirksamkeit. Bei einer Gesamtvertre- tungsbefugnis muss neben einem Vorstandsmitglied oder einem Geschäftsführer auch noch ein weiteres Vorstandsmitglied oder ein Geschäftsführer oder Prokurist unterschreiben. Um welche Art von Unternehmen handelt es sich bei Ihrem Lehrbetrieb? Wer vertritt das Unternehmen? Ein ins Firmenbuch eingetragenes Unternehmen darf Prokura erteilen. Dies erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung und Eintragung der Prokuristin oder des Prokuristen ins Firmenbuch. Die Prokura bevollmächtigt zu allen Rechtsgeschäften, die zur Führung eines Unternehmens notwendig sind. Ihr Umfang ist gesetzlich festgelegt. Die Prokura kann jederzeit widerrufen oder aber durch die Prokuristin oder den Prokuristen gekündigt werden. Im Gegensatz zur Einzelprokura , bei der die Prokuristin oder der Prokurist alleine unterschreiben darf, darf bei einer Gesamtprokura nur gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen unterzeich- net werden, denen Prokura erteilt wurde. Bei einer Filialprokura gilt die Bevollmächtigung nur für eine oder mehrere Filialen. Recherchieren Sie auf der Seite der Wirtschaftskammer die Einschränkungen der Prokura. Einstellung oder Veräußerung des Unternehmens, Änderung der Firma, Anmeldung weiterer Gewerbe, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Unterzeichnung der Bilanz, Bestellung weiterer Prokuristen Eine Handlungsvollmacht kann auch von Unternehmen erteilt werden, die nicht im Firmen- buch eingetragen sind. Sie beschränkt sich auf Geschäfte, die ein Unternehmen gewöhnlich mit sich bringt (z. B. Kundenberaterin darf auch Kaufverträge abschließen) und muss daher nicht ausdrücklich erteilt werden. Die Unterschrift erfolgt mit i. V. vor dem Namen. Eine Spezialvollmacht bevollmächtigt zum Abschluss eines bestimmten Geschäftes oder einer bestimmten Rechtshandlung. Für die Handlungsvollmacht gelten dieselben Beschränkungen wie für die Prokura, zusätzlich dürfen auch keine Wechsel akzeptiert oder Darlehen aufge- nommen oder das Unternehmen vor Gericht vertreten werden. Mosaik Aus welcher Sprache stammt das Wort Prokura und was bedeutet es ursprünglich? italienisch procura; Vollmacht, von lateinisch procurare; für etwas Sorge tragen; lateinisch pro (für) und cura (Sorge) 664 665 217 Unternehmensleitung 42 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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