zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Gründung 40 Als nächstes folgt die Eintragung im Firmenbuch . Das Firmenbuch ist öffentlich und kann auch online gegen Gebühr abgefragt werden. Eingetragen werden neben den Grunddaten eines Unternehmens (Firmennamen, Geschäftsführer, Adresse) auch Prokuristen oder Gesell- schafter. Abhängig vom Standort des Unternehmens muss der Antrag auf Eintragung im Firmenbuch schriftlich beim Landesgericht erfolgen, in dessen Sprengel sich der Sitz (Ort der Niederlas- sung) des Einzelunternehmens befindet. In Wien ist das Handelsgericht Wien zuständig, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz. Welches Gericht ist für Ihren Standort zuständig? Recherchieren Sie die notwendigen Unterlagen, die gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden müssen www.help.gv.at? Musterzeichnung (Unterschriftenprobe), Bestätigung der Wirtschaftskammer über Umfang des Unternehmens, Bestätigung dass NeuFöG beansprucht werden darf Innerhalb eines Monats muss dem zuständigen Finanzamt (Wohnsitz bei Einzelunternehmen) gemeldet werden, dass die Firmentätigkeit aufgenommen wurde. Erfolgt diese Meldung gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung, kann die Anzeige beim Wohnsitzfinanzamt entfallen. Dasselbe gilt für die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirt- schaft. Die Gewerbeanmeldung kann gemeinsam mit der Meldung der Betriebsaufnahme bei Fi- nanzamt und Sozialversicherung online erfolgen, wenn es sich um ein Einzelunternehmen handelt. Mosaik Finden Sie die fünf Fehler im rechten Bild. 634 635 209 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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