zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Das Unternehmen E Gewerbeanmeldung Die Wahl der Rechtsform hängt davon ab, wie viel Kapital vorhanden ist, wie viel Verantwor- tung übernommen werden kann und wie sehr man selbst bestimmen möchte. Genaueres dazu erfahren Sie im Kapitel über die Unternehmensformen Sind diese Entscheidungen gefallen, können Sie Ihr Gewerbe anmelden. Allerdings sind auch dafür bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Genaueres dazu lernen Sie im nächsten Kapitel. Wo wird das Gewerbe angemeldet? Gewerbebehörden sind die Bezirkshauptmannschaften, bei Statuarstädten die Magistrate und in Wien entweder die MA63 oder das magistratische Bezirksamt. Ausschlaggebend für die Wahl der richtigen Behörde ist der Standort des Unter- nehmens. Anmerkung: Eine Statutarstadt ist eine Stadt, die ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes, Stadtrecht hat. Wählen Sie für Ihr Unternehmen einen Namen und einen Standort aus. Welche Behörde ist für Ihren Standort zuständig? Recherchieren Sie, welche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung (Neugründung) als Einzel- unternehmer auf jeden Fall notwendig sind (z. B. auf www.help.gv.at ). Personengesellschaft: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, eventuell Aufenthaltsberechtigung, Meldebestätigung, Bestätigung der WKO nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) kann von jenen Betriebsgründern in An- spruch genommen werden, die in den letzten 15 Jahren nicht unternehmerisch tätig waren. Es darf aber keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb sein oder einfach nur ein Wechsel des Betriebsinhabers. Recherchieren Sie, wie der Nachweis erbracht wird, dass man das NeuFöG in Anspruch nehmen darf und welche Begünstigungen dadurch entstehen. rechtzeitige Vorlage des von der Berufsvertretung ausgestellten Formulars bei der ent- sprechenden Stelle (z. B. Finanzamt, Firmenbuch usw.); Begünstigungen: Erlass von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbssteuer, Gerichtsgebühr bei Firmenbuch- oder Grundbucheintragung, Teile der Lohnabgaben für die ersten drei Jahre, Lohnnebengebühren (für 12 Monate), Gesellschaftssteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten 631 632 633 208 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=