zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Gründung 40 Stellen Sie sich vor, Sie eröffnen ein eigenes Einzelhandelsgeschäft. Was möchten Sie gerne verkaufen? Was wäre das Besondere an Ihrem Geschäft (z. B. mit Lieferservice oder Online-Bestellservice)? Über die Gewerbeordnung und die unterschiedlichen Rechtsformen werden Sie in den nächs- ten beiden Kapiteln einiges erfahren. Dieses Kapitel beschäftigt sich neben dem Inhalt eines Businessplans auch mit den zu erledigenden Amtswegen, die im Zusammenhang mit einer Firmengründung stehen. Tipp: Kontaktieren Sie das Gründer-Service in Ihrem Bundesland. Recherchieren Sie die Adresse sowie die Öffnungszeiten des Gründer-Service in Ihrem Bundesland. Gründungsfahrplan 1. Geschäftsidee 2. Firmennamen finden 3. gesetzliche Voraussetzungen prüfen 4. Finanzierung 5. Rechtsform bestimmen 6. Businessplan erstellen 7. Gewerbeanmeldung 8. Eintragung ins Firmenbuch (bei Personen- und Kapitalgesellschaften und bei Einzel- unternehmen bei Überschreiten des Schwellenwertes zur Rechnungslegungs- pflicht) 9. Anzeige bei Finanzamt und Sozialversicherung 10. Umsetzung des Werbeplans bzw. des Marketingkonzepts Bei Einzelunternehmen , die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, muss im Geschäftsverkehr der Vor- und Zunamen der Unternehmerin bzw. des Unternehmers angeführt werden. Bei Eintragung im Firmenbuch ist der Zusatz „eingetragene Unternehmerin“ bzw. „eingetragener Unternehmer“ oder „e. U.) zu führen. Als Firmenbezeichnung dürfen Fantasienamen (z. B. Multitrade), Sachfirmen (z. B. Holzhandel) oder Personenfirmen (Vorname, Nachname) geführt werden. Sie dürfen aber nicht zu Ver- wechslungen mit anderen Firmen führen oder irreführend sein. Auch hier kann die Grün- dungsberatung der Wirtschaftskammer behilflich sein. Geben Sie je ein Beispiel für die unterschiedlichen Firmenbezeichnungen an (Fantasiename, Sachfirma, Personenfirma). Die gesetzlichen Grundlagen zur Firmenbezeichnung, was als Unternehmen gilt, zu Firmen- buch und Rechtsformen bildet das Unternehmensgesetzbuch (UGB). Es löst das Handelsge- setzbuch (HGB) ab und ist seit 1. Jänner 2007 in Kraft. 628 629 630 207 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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