zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

E 40 . Gründung Ordnen Sie die Begriffe den entsprechenden Definitionen zu. Der im Firmenbuch eingetragene Name einer Unternehmerin oder eines Unternehmers, unter dem Geschäfte betrieben und die Unterschrift abgegeben wird. Auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, wobei sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sein muss. Ist jede Arbeitsstätte, in der ein Produkt hergestellt oder eine Dienstleistung erbracht wird. Businessplan Wer sich selbständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen möchte, muss einige Überlegungen anstellen und Amtswege hinter sich bringen. An erster Stelle steht die Geschäftsidee. Was hebt das Unternehmen von anderen ab? Wie sieht es mit dem Mitbewerb aus? Ist die Geschäftsidee wirtschaftlich? Lässt sie sich realisie- ren und finanzieren? Diese und andere Überlegungen legt man in einem Businessplan fest. Meistens wird ein Businessplan erstellt, um Investoren zu finden oder von der Bank einen Kredit zu bekommen. Er ist aber tatsächlich ein Unternehmenskonzept, das bei der Umset- zung der Geschäftsidee helfen soll. Neben der Festlegung der Grunddaten (Firmenname, Rechtsform, Standort, Unternehmensge- genstand und -ziele, handelnde Personen), werden die Geschäftsidee und der Kundennutzen beschrieben, der Markt analysiert, der Finanzbedarf angegeben, Chancen und Risiken abge- wogen, ein Marketingkonzept entwickelt, Vertriebswege aufgezeigt und ein Zeitplan für die Umsetzung erstellt. 627 Betrieb Unternehmen Firma Das Unternehmen Alexander möchte sich mit einem Feinkostgeschäft selbständig machen. Er erzählt seinem kleinen Bruder Frank davon. „Und einen Businessplan brauch‘ ich auch!“, erklärt Alexander. „Einen Biss-net-Plan? Was ist denn das? So was wie ein Beißkorb?“, fragt Frank. „Aber nein, das kommt aus dem Englischen.“, belehrt Alexander seinen Bruder. „Ah, busy. Ein Busy-ness-Plan ist so was wie ein Stundenplan in der Arbeit, oder?“ Was meinen Sie? Was ist ein Businessplan? Und wozu braucht man ihn? 206 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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