zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

35. Auflösung eines Dienstverhältnisses Wo kann man sich über die Auflösung eines Dienstverhältnisses erkundigen? Arbeiterkammer, bei Gericht, WKO Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse können aus folgenden Gründen aufgelöst werden: • Zeitablauf • einvernehmliche Lösung • Kündigung • begründete vorzeitige Auflösung Zeitablauf Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der vereinbarten Frist, außer sie werden ausdrücklich verlängert. In diesem Fall geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Einvernehmliche Lösung Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit aufgelöst werden, wenn sich Dienstgeberin bzw. Dienst- geber und Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer über die Beendigung einigen. Die Verein- barung sollte neben dem Tag der Beendigung auch feststellen, welche Ansprüche noch bestehen – z. B. anteilige Sonderzahlungen und die Urlaubsabfindung. Kündigung Kündigung ist die einseitige Auflösung des Vertrages unter Einhaltung einer Frist. Sie muss nicht begründet werden. Bei Angestellten beträgt die Kündigungsfrist von Arbeitnehmerseite einen Monat, von Arbeitgeberseite sechs Wochen bis fünf Monate vor Quartalsende, außer es wurde im Dienstvertrag etwas anderes vereinbart. Die Kündigungsabsicht ist dem Betriebsrat mitzuteilen. Den Tag, an dem das Dienstverhältnis tatsächlich beendet wird, nennt man Kündigungstermin . Ob bis zum Kündigungstermin gearbeitet werden muss oder der Urlaub konsumiert werden darf, bestimmt die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber. In bestimmten Fällen können Angestellte nicht gekündigt werden, weil sie Kündigungsschutz genießen. Die Kündigungsfrist kann durch einen Dienstvertrag auch verlängert, nicht aber verkürzt werden. 559 Meine Dokumente C Miriam arbeitet seit zwölf Jahren im Büro eines Rechtsanwaltes und war immer recht zufrieden. Doch vor vier Wochen wurde sie ernstlich krank und kann seither nicht mehr arbeiten. Heute früh rief ihre Kollegin Anita an und warnte sie: „Wenn du nicht sofort wieder arbeiten kommst, wird dich unser Chef kündigen.“ Das kann er doch nicht tun, denkt Miriam verzweifelt. Kann der Chef seine kranke Angestellte so einfach kündigen? Was denken Sie? 184 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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