zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Meine Dokumente C Man unterscheidet zwischen einem unverbindlichen und einem verbindlichen Angebot. Schriftliche Angebote enthalten eine Bindungsdauer (z. B. „Dieses Angebot gilt drei Monate.“). Wird keine Bindungsdauer vereinbart, nimmt man als Bindungsdauer die Zeit für den Postlauf sowie eine angemessene Überlegungsfrist an. Bei mündlichen (telefonischen) Angeboten gilt das Angebot – ohne andere Vereinbarungen – nur für die Dauer des Gesprächs. Bestandteile von Schriftstücken im Rahmen des Kaufvertrages Anfrage Angebot Bestellung Auftragsbestätigung Eingangsformulie- rung: Vorstellung/ Begründung der Anfrage Dank für Interesse/ Anfrage Dank für das Angebot Dank für die Bestellung Bitte um Angebot: genaue Bezeich- nung der Ware, Qualität, Menge, Preisnennung, Lieferbedingungen/ Termin Menge und Bezeich- nung der Ware, Preis, Lieferbedin- gungen, Zahlungs- bedingung Bestellerklärung mit Liefertermin: Menge und Bezeich- nung der Ware, Preis, Lieferbedin- gungen, Zahlungs- bedingung Menge und Bezeich- nung der Ware, Preis, Lieferbedin- gungen, Zahlungs- bedingung Frage nach Sonder- vereinbarung: Rabatte, Ver- packung, Zustellkos- ten usw. Freizeichnungs- klausel Liefertermin Liefertermin Schlussformulierung Schlussformulie- rung: werbende Zusätze, Hinweis auf AGB, Bitte um Bestellung Schlussformulierung Schlussformulierung z. B. Schaufensterangebote, Ange- bote auf Plakaten, in Prospekten, Zeitungsinseraten, Internet enthält Freizeichnungsklausel (z. B. unverbindlich, so lange der Vorrat reicht, freibleibend) unverbindliches Angebot ist an eine bestimmte Person gerichtet und enthält Angaben zu Menge, Preis und Qualität drückt eindeutigen Verkaufswillen aus und enthält keine Freizeich- nungsklausel verbindliches Angebot 146 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=