zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Kaufvertrag 28 Frau Lugstein hat eine neue Küche gekauft. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Beantworten Sie folgende Fragen. a) Muss Frau Lugstein für den Transport bezahlen? b) An welchem Ort erfolgt der Eigentümerwechsel? ab Werk des Verkäufers c) Handelt es sich um eine Ein- oder Zweipunktklausel? Begründen Sie Ihre Antwort. Einpunktklausel, Kosten- und Gefahrenübergang an einem Ort Bevor ein Kaufvertrag zustande kommt, sollte man sich über das Warenangebot bei verschie- denen Anbietern informieren. Die Kundin bzw. der Kunde sendet eine Anfrage . Die verkaufen- de Person antwortet mit einem Angebot . Wenn das Angebot den Vorstellungen entspricht, wird eine Bestellung aufgeben. Sollte die Lieferung zu einem späteren Termin erfolgen oder die Bestellung vom Angebot abweichen, wird die verkaufende Person eine Auftragsbestäti- gung schicken. Bestellung bzw. Auftragsbestätigung stellen den Vertragsabschluss dar. Der Kaufvertrag wird durch die Übersendung der Ware zusammen mit einem Lieferschein und (oder) einer Rechnung erfüllt . Die Rechnung wird häufig auch getrennt von der Lieferung versandt. Die kaufende Person erfüllt den Vertrag, indem Sie die Ware annimmt und fristge- recht bezahlt. Die Erfüllung des Vertrages kann eingeklagt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn die verkaufende Person damit einverstanden ist Vervollständigen Sie die Tabelle. kaufende Person verkaufende Person Anbahnung Anfrage Angebot Vertragsabschluss Bestellung Auftragsbestätigung Vertragserfüllung Warenannahme/Zahlung Lieferschein/Rechnung Anfrage und Angebot Wird bei einem Unternehmen ganz allgemein nach Informationen, wie Broschüren, Katalogen oder Preislisten angefragt, handelt es sich um eine allgemeine Anfrage . Ersucht man ganz konkret um Informationen nach Preisen, Zah- lungs- und Lieferbedingungen für ein bestimmtes Produkt, handelt es sich um eine bestimmte Anfrage . Beide Anfragen gehen immer von der Kundin bzw. vom Kunden aus und haben keine rechtlichen Folgen, d. h. es kommt zu keinem Abschluss eines Kaufvertrages. Die Antwort auf eine solche Anfrage erfolgt durch die verkaufende Person mit einem Angebot . 454 ● ja ● nein ✗ 455 145 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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