zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Meine täglichen Finanzen A Übungen Übertragen Sie die derzeit geltenden Lehrlingsentschädigungen für das 1. und 2. Lehrjahr aus Kapitel „1. Der Kollektivvertrag“ (Seite 6) und ergänzen Sie das 3. Lehrjahr im Einzelhandel. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Gebiet A Gebiet B Berechnen Sie die Auszahlungsbeträge für das 1. bis 3. Lehrjahr in den Gehaltsgebieten A und B. Verwenden Sie dabei die recherchierten Zahlen aus der Aufgabe davor. Berechnen Sie das Bruttoentgelt sowie den Auszahlungsbetrag. Kristina erhält zusätzlich zu ihrer Bruttolehrlingsentschädigung von 556 € für den Abschluss der 1. Berufsschulklasse mit ausgezeichnetem Erfolg eine Prämie von 100 €. € 556 + €100 = € 656 – 11,92 % = € 656 – €78,20 = € 577,80 Herr Paulsen hat ein Einzelhandelsgeschäft in Linz und beschäftigt einen Lehrling im 2. Lehr- jahr, der brutto 790 € verdient. Berechnen Sie, wie viel Herr Paulsen jeweils an die Sozialversicherung (Achtung, er überweist auch den Dienstnehmerbeitrag!), an das Finanzamt (DZ 0,36 %), die Mitarbeitervorsorgekasse und die Stadtkasse überweisen muss. SV: €790 · (11,92 % + 15,43 %) = €790 · 27,35 % = €180,12; FA: €790 · (4,5 %+ 0,36 %) = = € 38,63 ; MVK: €790 · 1,53 % = €12,09 ; Stadtkasse: €790 · 3 % = € 23,70 Berechnen Sie die Dienstgeberabgaben für Luca pro Monat, wenn die Lehrlingsentschädi- gung brutto 790 € beträgt (DZ für Tirol: 0,43 %). 15,43 % Sozialversicherung DGA € 121,90 4,93 % DB und DZ € 38,95 1,53 % Mitarbeitervorsorgekasse € 12,09 3 % Kommunalsteuer € 23,70 Gesamtkosten € 196,64 Christoph lernt im 3. Lehrjahr im Einzelhandel in einem Schmuck- und Uhrengeschäft in der Steiermark (DZ 0,39 %). Seine Bruttolehrlingsentschädigung beträgt 980,00 € im Monat. Führen Sie die Berechnung der Dienstgeberabgaben für Christoph pro Monat in Ihrem Heft durch. Wie viel muss Christophs Dienstgeber an die Sozialversicherung überweisen? SV: DGA €151,21 + DNA €116,82 = € 268,03; FA: € 47,92; MVK: €11,99; KommSt: € 29,40 025 026 027 028 029 030 14 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=