zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

C 26 . Ein Vertrag – gebunden für immer? Lisa und Frau Korb haben einen Vertrag abgeschlossen. Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willensbekundung beider Vertragspartner zustande, wobei vier Voraussetzungen erfüllt sein müssen: 1. Freiwilligkeit: Beide Partner haben den festen Willen, diesen Vertrag abzuschließen, also die vereinbarte Leistung zu erbringen, um die Gegenleistung zu bekommen. 2. Handlungsfähigkeit: Beide sind fähig, die Tragweite des Vertragsabschlusses zu begreifen. Nicht handlungsfähig sind Kinder unter 7 Jahren, offenbar Betrunkene oder geistig Behinder- te. Jugendliche von 7 bis 13 Jahren können über ihr Taschengeld frei verfügen, aber keine Kredite aufnehmen; Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen über ihr Einkommen verfügen und Kredite aufnehmen, soweit sie fähig sind, die damit verbundenen Risiken richtig einzuschätzen. 3. Erlaubtheit: Der Vertragsinhalt darf nicht gegen die Gesetze verstoßen. 4. Möglichkeit: Die Erfüllung des Vertrages muss möglich sein. Unmöglichkeit besteht auch, wenn der Verkäufer etwas verkauft, das einer anderen Person gehört (Diebesgut). Der Vertrag kommt nicht zustande, wenn eine der vertragschließenden Parteien geltend machen kann,… • dass der Abschluss unter Täuschung oder Zwang erfolgt ist, • dass sie bzw. er zu jung oder unzurechnungsfähig war, um die Tragweite der Verpflichtung zu ermessen, • wenn der Vertragsinhalt nicht erlaubt ist. In all diesen Fällen, und im Falle der Unmög- lichkeit der Leistung, gilt der Vertrag als „nichtig“, also nicht abgeschlossen. Bereits erbrachte Leistungen sind voll zurückzuzahlen. Ist das Versprechen dieses Mannes gültig? nein…Zwang, Androhung von Gewalt Entweder heiratest du mich oder ich schneide es ab! 425 Meine Dokumente Lisas Nachbarin ist alt und gebrechlich. Die Mutter bittet Lisa, der Nachbarin zu helfen und ihr die Ein- käufe zu erledigen. Frau Korb, die Nachbarin, gibt Lisa dafür jeweils 5 € und ersucht Lisa, pro Woche zwei Mal für sie einkaufen zu gehen. Im Sommer möchte Lisa drei Wochen auf Urlaub fahren. Muss Lisa sich um einen Ersatz kümmern, der an ihrer Stelle die Einkäufe erledigt oder kann sie einfach wegbleiben? Was meinen Sie? 132 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=