zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

Vom Brutto zum Netto 2 Dienstgeberkosten Zusätzlich zum Entgelt, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlt wird, hat ein Unter- nehmen noch weitere Zahlungen zu leisten. Diese werden auch Lohnnebenkosten genannt. Dazu gehören Sonderzahlungen und Dienstgeberabgaben (siehe dazu auch ➔● Politische Bildung). Lohnnebenkosten Sonder- zahlung Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss 16,67 % Auszahlung an den Lehrling (nach Abzug des Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeitrags) Dienst- geber- abgaben DGA Sozialversicherung 15,43 % Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken- versicherung, Pensionsversicherung usw.) an die GKK Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse 1,53 % zur Abgeltung der Abfertigung Dienstgeberbeitrag (DB) 4,5 % an das Finanzamt; dient der Finanzierung des Familienlasten- ausgleichsfond (z. B. Schülerfreifahrt, Schulbuchaktion usw.) Zuschlag zum Dienst- geberbeitrag (DZ) 0,36 % – 0,44 % in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch; ist eine Kammerumlage, wird vom Finanzamt eingehoben und an die Wirtschaftskammer weitergeleitet Kommunalsteuer (KommSt) 3 % wird an die Stadtkasse oder die Gemeinde, in der das Unter- nehmen seinen Sitz hat, abgeführt Berechnen Sie die Lohnnebenkosten des Dienstgebers für Tina pro Monat. Tina lernt im 2. Lehrjahr in einem Schuhfachhandel in der Stadt Salzburg (DZ: 0,44 %). Ihre Bruttolehrlingsentschädigung beträgt 764,62 € im Monat. 15,43 % Sozialversicherung DGA € 117,98 1,53 % Mitarbeitervorsorgekasse € 11,70 4,5 % DB € 34,41 0,44 % DZ € 3,36 3 % Kommunalsteuer € 22,94 Gesamtkosten € 190,39 Mosaik Suchen Sie in einem (elektronischen) Wörterbuch das Wort „Entgelt“. Finden Sie heraus, warum dieses am Ende mit „t“ geschrieben wird. Leitet sich vom Verb „entgelten“ ab, daher auch am Ende mit „t“. Berechnungsschema Dienstgeberabgaben pro Monat (z. B.: BLE € 568,52; DZ: 0,40%) Dienstgeberanteil (DGA) zur Sozialversicherung: 15,43 % von € 568,52 € 87,72 + Mitarbeitervorsorgekasse: 1,53 % von € 568,52 € 8,70 + Dienstgeberbeitrag: 4,50 % von € 568,52 € 25,58 + Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Wien): 0,40 % von € 568,52 € 2,27 + Kommunalsteuer: 3,00 % von € 568,52 € 17,06 = Dienstgeberabgaben: 24,86 % € 141,33 Beispiel 024 13 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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