zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Handel, Schulbuch

C 23 . Verlust von Dokumenten Im Internet gibt es eine zentrale Informationsstelle, den Amtshelfer. www.help.gv.at ist eine Plattform im Internet, die versucht, einfach und übersichtlich über die Behördenwege in Österreich zu informieren. Das betrifft z. B. die Themenberei- che Schwangerschaft, Geburt, Heirat oder Wohnen. Recherchieren Sie im Internet, ob es über www.help.gv.at möglich ist, Amtswege auch elek- tronisch zu erledigen? Wenn ja, geben Sie an, wie man diese Funktion nennt. ja, Online-Amtswege Bei Verlust von folgenden Dokumenten ist eine Verlustmeldung bei der Polizei notwendig: • Reisepass • Personalausweis • Führerschein • Zulassungsschein PKW Nur mit der Verlustanzeige ist eine Neuausstellung möglich. Die Verlustanzeige des Führerscheins gilt in Österreich vier Wochen als Führerscheinersatz. Geburtsurkunde, Zeugnisse und andere Dokumente lässt man sich bei der ursprünglichen Behörde neu ausstellen. Diese tragen den Vermerk „Zweitschrift“ . Zweitschrift bedeutet nur, dass das Dokument neu ausgestellt wurde. Sie haben Ihren Reisepass verloren. Was tun Sie, um an einen neuen zu kommen? Zuerst bei der Polizei eine Verlustanzeige machen und dann bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) einen neuen beantragen. 387 388 Meine Dokumente Selina beginnt nun mit der Wiederbeschaffung ihrer Dokumente. Nun hat sie gehört, dass man den Verlust von einigen Dokumenten bei der Polizei anzeigen muss. Nur welche betrifft das? Und wo muss sie hingehen, um die anderen Dokumente zu bekommen? Und wie viel wird das alles kosten? Kennen Sie eine Informationsstelle für alle diese Fragen? 120 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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