zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Gastgewerbe, Schulbuch

Lösungen Kompetenzcheck 432 Einschreiben Finanzamt Graz-Stadt Postfach 14 8010 Graz 433 Brauerei Schluck Herrn Mag. Peter Neumayr Dorfplatz 8 5082 Grödig 434 Standesamt München Rupertstraße 11 80337 MÜNCHEN DEUTSCHLAND 443 Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe, Vorberei- tungskurse auf die Lehrab- schlussprüfung 444 a), c), e), f), g) richtig; b), d) falsch 445 auf www.help.gv.at 451 Freiwilligkeit (beiderseitiger Wille, diesen Vertrag abzuschließen), Handlungsfähigkeit, Erlaubtheit des Vertragsinhaltes, Möglichkeit der Leis- tungen 452 Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Hand- lungen abgeschlossen werden. Wichtig ist nur der übereinstimmende Wille. 453 Pachtvertrag, Mietvertrag, Ver- wahrungsvertrag, Kredit, Werkvertrag, Lehrvertrag, Dienstvertrag, Leasingver- trag, Schenkungsvertrag, Ehevertrag 454 fehlender Wille, fehlende Handlungsfähigkeit, unerlaubte Hand- lungen, Unmöglichkeit, Irrtum, vom Verkäufer verursacht, Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes 455 Ist eine pauschale Schadenersatzsumme, die der leisten- de Unternehmer dem Kunden zu zahlen hat, falls er mit seiner Leistung säumig wird; vor allem im Bauge­ werbe. 465 Unternehmen und Konsument 466 a), d) nein; b), c) ja 467 b), c) 468 Konsument ➝ Endverbrau- cher, kein Unternehmen; Übervortei- lung ➝ aus geringerem Wissensstand einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen; Kostenvoranschlag ➝ ist kostenlos, außer es werden ausdrücklich Kosten vereinbart 469 Ja, denn bei Straßengeschäf- ten gilt ein 7-tägiges Rücktrittsrecht, sofern über die Rechte informiert wur- de. Immer schriftlich (eingeschrieben) geltend machen! 480 In einem Kaufvertrag verein- baren die kaufende und die verkaufen- de Person, die genannte Ware zu einem bestimmten Preis und in be- stimmter Menge zu kaufen bzw. zu verkaufen. 481 Menge, Preis, Ware, Güte 482 mündlich, schriftlich, schlüssi- ge Handlung 483 Sofortkauf ➝ Lieferung erfolgt prompt; Terminkauf ➝ späterer Liefer- termin wird vereinbart; Fixkauf ➝ Lieferung muss genau an diesem Tag erfolgen 484 Ja, ein Kaufvertrag muss nicht schriftliche abgeschlossen werden. 485 Nein, es ist nicht möglich bzw. nur gegen eine Stornogebühr. 504 mangelhafte Ware, unvollstän- dige Lieferung, Lieferverzug, Zahlungs- verzug 505 Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, gilt für zwei Jahre (bewegliche Sachen) bzw. drei Jahre (unbewegliche Sachen). Garantie: frei- willige Leistung des Herstellers 506 Reparatur, Umtausch 507 Zahlungsverzug – Mahnung – Inkassobüro – Mahnklage – Urteil – Fahrnisexekution - Lohn- oder Gehalts- pfändung 517 Pflicht: staatlich vorgeschrie- ben, z. B. Kfz-Haftpflicht, Kranken-, Unfall-, Pensionsvers. Freiwillig: Private Zusatzversicherungen, ich entscheide ob und über Umfang, z. B. Lebens-, Rechtsschutz-, Unfallzusatzversiche- rung. 518 Lebens-, Kranken- und Unfall- versicherung 519 Gebäude-/Haushaltsversiche- rung (Bezug Wohnung/Haus); Kfz-Voll- kaskoversicherung (neues Auto); Rechtsschutzversicherung (für Streit- fälle) 520 Polizze: Bestätigungsurkunde des gültigen Versicherungsvertrages; Prämie: Zahlungsbetrag des Versiche- rungsnehmers oder staatliche Prämie = Förderung; Rücktrittsrecht: binnen 14 Tagen 521 Bei der Unterversicherung wird nicht der volle Schaden bezahlt. Bei der Überversicherung bezahlt man ständig eine zu hohe Prämie. 532 Ruhe bewahren; Überblick verschaffen; Hilfe (Polizei, Feuerwehr, Rettung) informieren, wenn notwen- dig; Schaden begrenzen 533 BOS informieren, Beweise sichern, mit dem Versicherer sprechen, Schadensmeldung schriftlich (einge- schrieben) bekannt geben 534 Name, Adresse, Polizzennum- mer, Fakten, wie es zum Schadensfall kam, konkrete Schäden, Schadens­ summe, Eigenleistung 535 Versicherung um schriftliche Begründung ersuchen, mit der Polizze vergleichen, ob gerechtfertigt, falls nicht, Einspruch erheben, evtl. bei der AK beraten lassen 536 Unterlässt der Versicherte Handlungen, die zur Verminderung des Schadens beitragen oder ver- säumt er die Meldefrist, dann hat die Versicherung das Recht, die Schadens­ regulierung zu verweigern. 545 Haustürgeschäft: Vertreter geht von Haus zu Haus und verkauft Waren, Verträge usw. Fern- und Aus- wärtsgeschäfte: Werbeveranstaltung, Online-Bestellung, Versandhandel 546 a) 14 Tage, b) 14 Tage, c) 12 Mo- nate + 14 Tage 547 Wird ein Pullover in einem Ge- schäft gekauft, besteht kein Recht auf Umtausch (außer bei Mängeln). Der Kaufvertrag kann nicht rückgängig ge- macht werden. Bei Bestellung im Ver- sandhandel oder Online besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. 309 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verl gs öbv

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