zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Gastgewerbe, Schulbuch

Der Preis – Kalkulation eines Produktes 50 Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer beträgt für Speisen 10%, für Getränke 20%, für Beherbergungsumsätze 13%. Sie wird vom Warennettowert berechnet. Der Kalkulationsfaktor Da die prozentuellen Zuschläge für jede Warengruppe konstant sind, werden die Speisen- und Getränkekar- ten mittels Kalkulationsfaktor gerechnet. Man geht von 1 € Einstandspreis aus und rechnet alle Zuschläge nacheinander dazu. Das Resultat, der Kalkulationsfak- tor, wird mit jedem Einstandspreis der Speisen bzw. der Getränke multipliziert. Die Preise werden auf einen ortsüblichen Preis auf- oder abgerundet. Kalkulieren Sie die Speisenpreise mit dem Kalkulationsfaktor. Runden Sie die errechneten Preise auf einen ortsüblichen Preis, wobei Sie sich an der Konkur- renz orientieren. Speisen Einstandspreis in € Kalkulationsfaktor in € errechneter Preis in € Konkurrenzpreis in € gerundeter Preis in € Spinatknödel mit Butter und Käse 1,36 4,50 6,116 6,80 6,50 gefüllter Ofenkartoffel 0,75 4,50 3,373 6,50 Zanderfilet 3,75 4,50 16,865 15,40 Forelle Müllerin 3,40 4,50 15,291 12,80 geschmorte Lammschulter 3,75 4,50 16,865 14,30 Zwiebelrostbraten 3,75 4,50 16,865 15,80 Pinzgauer Kasnocken 1,65 4,50 7,421 8,90 Salzburger Nockerl 1,36 4,50 6,116 7,20 Wie hoch sind die beiden Kalkulationsfaktoren? Ein Restaurant in Salzburg hat 270% Nettorohaufschlag bei Speisen und 288% bei Geträn- ken. Es kalkuliert mit 10,5% Bedienungszuschlag und 10% bzw. 20% Umsatzsteuer. Speisen in € Getränke in € Einstandspreis 1,000 1,000 + Nettorohaufschlag 270% 2,700 288% 2,880 = Selbstkosten 3,700 3,880 + 10,5% Bedienungsgeld 10,50% 0,3885 10,50% 0,4074 = Nettoverkaufspreis 4,0885 4,2874 + Umsatzsteuer 10% 0,4089 20% 0,8575 = Kalkulationsfaktor 4,50 5,14 Beispiel 759 269 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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