zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Gastgewerbe, Schulbuch

Das Unternehmen E Differenzierter Nettorohaufschlag In Österreich ist es üblich, einen wesentlichen Teil der Gemeinkosten Küche auf die Getränke umzulegen. Dadurch kann man die Speisen relativ günstig anbieten, die Getränke werden teurer. Würde man alle in der Küche anfallenden Gemeinkosten auf die Speisenpreise auf- rechnen, dann würden viele Gäste lieber zu Hause kochen und die Restaurants blieben leer. Auf hohe Getränkepreise achten die meisten Gäste weniger. Üblich ist, dass der Nettorohaufschlag für Küche bei rund 200 % fixiert wird. Die dadurch ungedeckt bleibenden Küchen-Gemeinkosten werden auf die Getränke umgelegt. Warum ist man bemüht, die Preise der Speisen zu senken, indem man die Kosten auf die Getränke überwälzt? Welche Folgen hätte es, wenn ein einzelner Gastwirt die vollen Gemeinkosten auf die Speisen kalkulieren würde? Da die Gäste die Preise auf den Speisekarten vergleichen, würden sie vermutlich zu Konkur- renz gehen, wo die Speisen billiger angeboten werden. Obwohl die Gäste in Summe mehr Geld für Getränke ausgeben als für Speisen, vergleichen sie nur die Speisenpreise und nicht die Preise der Getränke. Der Gastronom, der die vollen Kosten der Speisen kalkulieren würde, würde von der Mehrzahl der Gäste gemieden werden. Betriebsergebnis nach Sparten Sobald die Kostenaufteilung erfolgt ist, kann man nachrechnen, wie viel Gewinn oder Verlust man in den einzelnen Sparten erwirtschaftet hat. Wie verändert sich der NRA im Beispiel “kleines Landgasthaus” wenn der NRA Speisen mit 200% fixiert wird und die restlichen Gemeinkosten auf die Getränke (Keller) umge- legt werden? Küche in € Getränke in € Gemeinkosten laut BAB 136.430 96.317 - fixierte Gemeinkosten Küche 200% von 48.300 = 96.600 = auf Getränke umgelegte GK 136.430 – 96.600 = 39.830 = differenzierte Gemeinkosten 96.600 136.148 Differenzierter NRA 200% 241 % Beispiel 731 Berechnung der Nettorohaufschläge für das Beispiel Landgasthaus: Nettorohaufschlag Küche = 136.430 · 100 : 48.300 = 282,5% Nettorohaufschlag Getränke = 130.083 · 100 : 56.400 = 170,8% Das bedeutet, dass bei der Kalkulation der Speisen 282,5% Gemeinkosten hinzugerechnet werden müssen, bei der Kalkulation der Getränke 170,8%. Erlös der Sparte – Materialkosten – Gemeinkosten dieser Sparte = Betriebsergebnis der Sparte 258 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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