zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Gastgewerbe, Schulbuch

Das Unternehmen E Gewerberechtliche Voraussetzungen Für jede gewerbliche Tätigkeit ist eine Gewerbeberechtigung notwendig. Ausgestellt wird diese von der Gewebebehörde. Geregelt werden Gewerbe in der Gewerbeordnung. Die Ausübung eines Gewerbes ohne die dafür notwendigen Berechtigungen verstößt gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG). Die Rechtsvorschriften werden vom Recheninformationssystem des Bundes (RIS) bekanntgege- ben (www.ris.bka.gv.at) . Auf die gewerberechtlichen Voraussetzungen wird detailliert im nächsten Kapitel „42. Gewerbeordnung“ eingegangen. Rechtsform des Unternehmens Die Wahl der Rechtsform hängt davon ab, wie viel Kapital vorhanden ist, wie viel Verantwor- tung übernommen werden kann und wie sehr man selbst bestimmen möchte. Genaueres dazu erfahren Sie im Kapitel „43. Unternehmensorganisation“ . Businessplan und Finanzierung Der Businessplan (= Geschäftsplan) stellt das Unternehmenskonzept dar. Es werden die wirtschaftlichen Überlegungen der Geschäftsidee schriftlich festgehalten. Da bei den meisten Firmengründungen Fremdkapital notwendig ist, dient der Businessplan auch als Entschei- dungsgrundlage möglicher Kapitalgeberinnen und Kapitalgeber (z. B. Banken). Es gibt keine „genormte“ Gliederung eines Businessplans. Der Umfang liegt, je nach Ge- schäftsidee, zwischen wenigen bis zu 20 Seiten. In der Praxis haben sich folgende Inhalte und Reihenfolgen bewährt. • Inhaltsverzeichnis • Executive Summary • Produkt/Dienstleistung • Markt und Wettbewerb • Marketing und Vertrieb • Unternehmen und Management • Erfolgs- und Finanzplanung • Umsetzplanung und Milestones • Anhang kein Verstoß gegen Gesetze oder gute Sitten erlaubt auf eigene Rechnung und Gefahr es besteht die Absicht auf Wiederholung Absicht auf wirtschaftlichen Ertrag selbstständig regelmäßig gegen Entgelt Gewerblich ausgeübte Tätigkeiten sind: Executive Summary Zusammenfassung des Geschäftsplans Marketing Absatzwirtschaft – Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen Milestones Meilensteine – kennzeichnen im Projektmanage- ment wichtige Ereignisse. 208 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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