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Miete 39 Welche Organisationen zur Interessensvertretung für Eigentümerinnen und Eigentümer so­ wie Mieterinnen und Mieter finden Sie? z. B. Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs, Mieterschutzverband Österreich, Die Mietervereinigung, Österreichischer Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund Probleme können auch bei der Wohnungsrückgabe auftreten. Die Wohnung muss im vereinba­ rungsgemäßen Zustand übergeben werden. Viele Punkte sind jedoch oft unklar, schlecht formuliert oder gar nicht im Vertrag angeführt. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Punkte: • Abnützung: Eine normale Abnützung muss von Vermietern hingenommen werden. „Nor- mal“ muss individuell analysiert werden. Grobe Schäden, auch wenn bereits bei Einzug vorhanden, jedoch nicht vermerkt, müssen von Mieterinnen und Mietern übernommen werden. • Ausmalen: Neu ausgemalt werden muss nur, wenn eine Farbe radikal abweichend von herkömmlichen Nuancen gewählt wurde (z. B. schwarze Wände). • Schlüsselübergabe: Hat persönlich zu erfolgen. Solange man einen Schlüssel hat, ist man mietpflichtig. Wenn sich keine Lösung finden lässt, können Sie sich an folgende Stellen wenden. Mosaik Finden Sie zu jedem angeführten Buchstaben ein Wort, das zum Thema passt. E I G E N T U M 605 Eigentümerin Interessensvertretungen Gemeinschaft Einzug Nettomiete Therme Untermiete Mietvertrag Arbeiterkammer: Auskunft zur Rechtslage und nächsten Schritten Interessensvertretungen: Hilfe bei allen Wohnungsproblemen Schlichtungsstelle: helfen Lösung ohne Gericht zu finden Bezirksgericht: Einbringung der Klage 203 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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