zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Gastgewerbe, Schulbuch

Wohnen D Eine Erhöhung des vereinbarten Hauptmietzinses ist (mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen) nur laut Mietvertrag möglich. In fast jedem Mietvertrag ist eine sogenannte „Wertsicherungs- vereinbarung laut Verbraucherpreisindex (VPI)“ enthalten. Sie soll die Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung (Inflation) ermöglichen. Der VPI wird monatlich aufgrund der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten von der Statistik Austria berechnet und verlautbart. Wie hoch ist der neue Nettomietzins bei folgendem Mietvertrag? 2005 VPI 107,7; € 500,– Nettomiete; aktueller VPI 121,3 Veränderung 13,6% (€121,30 − €107,70); neuer Nettomietzins € 568,00 Wohnen ist mit Rechten und Pflichten für beide Seiten verbunden. Die häufigs- ten Krisen entstehen, weil einer oder beide Seiten sich nicht darüber bewusst sind oder wenn sie von einer unterschiedlichen Rechtslage ausgehen. Mietverhältnisse sind an gesetzliche Grundlagen gebunden: Wofür stehen die beschriebenen Gesetzes-Abkürzungen? ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Grundlage für alle Vertragsabschlüsse, Regelungen sind jedoch nicht zwingend KSchG Konsumentenschutzgesetz alle Vereinbarungen, die dem KSchG widersprechen, sind unwirksam MRG Mietrechtsgesetz Regelungen des MRG können nur zum Besseren der Mieter geändert werden RichtWG Richtwertgesetz Gesetz, in dem geregelt ist, wie der Mietzins zu berechnen ist (inkl. Höchstgrenze) Welche Probleme können bei einem Mietverhältnis auftreten? Abrechnungsfehler Betriebskosten, Baumängel, Eigentümerwechsel, Verunreinigungen, Mieterhöhung, Thermenwartung, Beschädigungen, Müllgebühren, Lärmbelästigung, usw. Ist die folgende Vorgehensweise gerechtfertigt oder nicht? Begründen Sie die Entscheidung. Die Vermieterin verlangt die Entfernung von Blumenkisten auf der Außenseite des Balkons. Ja, gerechtfertigt, da Außenbereiche nicht Mietsache sind. Die Vermieterin kann damit z. B. Gefahr des Herunterfallens etc. verhindern. Auf der Innenseite sind Blumen erlaubt. Das Wohnrecht zählt zu den kompliziertesten Gesetzen in Österreich. Daher sollte man sich immer einen Rechtsbeistand vor Unterschrift konsultieren. Der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und/oder Mitgliedschaft bei einer Organisation zur Interessensver- tretung, helfen Kosten einzugrenzen. 601 602 603 604 202 Nur zu Prüfzwecken – Eige tum des Verlags öbv

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