zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Gastgewerbe, Schulbuch

D 39 . Miete Miete Durch die Bezahlung einer Miete (Mietzins) hat der Mieter das Recht, eine Sache auf Zeit bestimmungsgemäß zu verwenden. Die Bedingungen werden in einem Mietvertrag festge- halten. Ein Mietvertrag kann befristet (mindestens drei Jahre) oder unbefristet sein. Besteht ein Mietverhältnis mit dem Eigentümer, spricht man von einer Hauptmiete. Vermietet der Hauptmieter einen Teil oder eine ganze Mietsache, handelt es sich um Untermiete. Bei einer Untermiete besteht kein Vertragsverhältnis zum Vermieter, der Hauptmieter haftet für den Untermieter. Ein Rücktritt von einem Mietvertrag ist nur innerhalb einer Woche möglich, wenn der Mietvertrag am selben Tag der erstmaligen Besichtigung unterschrieben wurde. Überlegen Sie, welche Pflichten die vermietende bzw. die mietende Person hat. Der Vermieter muss den Gebrauch der Mietsache gewähren und sie in gebrauchsfähigem Zustand erhalten, z. B. Reparaturen vornehmen. Der Mieter hat den Mietzins zu bezahlen. Beide Seiten haben sich an die Bedingungen des Mietvertrags zu halten. Mietvertrag Kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlung (Schlüsselübergabe und Mietzins- bezahlung) abgeschlossen werden. Ist man minderjährig, braucht man die Unterschrift eines Erziehungsberechtigen. Alle Mietverträge haben verpflichtende Bestandteile: • Nennung der Mietvertragspartnerinnen und -partner • Beschreibung des Mietgegenstandes und Verwendungszwecks • Vertragsdauer (einmalig befristet mind. drei Jahre, danach nur noch unbefristet erlaubt) • Höhe des Mietzinses und Hinweis auf weitere anteilige Kosten, wie z. B. Abgaben • bei mehreren Wohnungen in einem Haus die Kostenaufteilung von Betriebskosten usw. • Hausordnung • Zusatzvereinbarungen (nur schriftlich festgehaltene Punkte sind gültig; es ist auch ratsam, das Inventar und bestehende Beschädigungen usw. festzuhalten.) 597 Wohnen Daniela und Pedro haben beide ihre Lehre mit Matura erfolgreich abgeschlossen. Sie möchten ihr Wissen in einem Studium erweitern. Ein Umzug nach Graz ist dafür nötig. Sie stellen sich eine gemeinsame Wohnung in der Nähe der Uni vor. Auch eine Wohngemeinschaft (WG) mit anderen würde ihnen gefallen. Mehr als 150 bis 200 € möchten sie pro Person für die Miete nicht ausgeben. Glauben Sie, dass sich der Plan von Daniela und Pedro umsetzen lässt? 200 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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