zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Gastgewerbe, Schulbuch

A 3 . Mehrarbeit und Überstunden Durch das Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitszeit mit 40 Normalarbeitsstunden pro Woche festgelegt. Alle Stunden darüber hinaus werden als Überstunden bezeichnet. Die Gesamtar- beitszeit darf die gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreiten. Ist in einem Kollektivvertrag eine verkürzte Arbeitszeit vereinbart, z. B. 39 Stunden, dann wird die Differenz zwischen der verkürzten Arbeitszeit und der gesetzlichen Normalarbeitszeit Mehrarbeit genannt. Wie viele Stunden beträgt die Normalarbeitszeit pro Woche in Ihrem Kollektivvertrag? Wie viele Mehrstunden können daher pro Woche maximal anfallen? Mehrarbeit und Überstunden müssen vergütet werden. Für Überstunden erhält man ein höheres Entgelt als für die Normalarbeitszeit. Genaue Regelungen dazu gibt es im Gesetz und in den Kollektivverträgen. Das Überstundenentgelt brutto besteht aus: Überstundengrundlohn pro Stunde + Zuschlag Recherchieren Sie die Regelungen zur Vergütung von Mehr- bzw. Überstunden in Ihrem Kollektivvertrag. 037 50% grundsätzlich 100% nach 19 Uhr bzw. 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen (Sonderregelungen sind möglich, z. B. für Schichtarbeit und Nachtarbeit) Monatsentgelt brutto Monatsnormalstunden (= 4,33 x Wochenarbeitszeit) 038 Meine täglichen Finanzen Danijela arbeitet als Gastronomiefachfrau im Gäste- service. Ein wichtiger Auftrag ist heute ins Haus gekommen. Dieser muss noch bis Monatsende erle- digt werden. Wenn das gelingt, hat das Unternehmen einen neuen, großen Kunden gewonnen. „Wie soll ich das bloß schaffen?“, fragt sich Danijela. Überlegen Sie, welche Möglichkeiten Danijela in dieser Situation hat? 16 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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