Zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Metall, Schulbuch

zielsicher – Angewandte Wirtschaftslehre Metall und Kunststofftechnik 394 Personaldokument ➝ Geburtsurkun- de, Zeugnis ➝ Berufsschulzeugnis, Vertrag ➝ Lehrvertrag 395 Schuldschein, Vollmacht ➝ privat, Staatsbürgerschaftsnachweis, Führer- schein ➝ öffentlich 396 Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Polizeidirektion, Berufsschule 397 Sie beweisen persönliche Daten; z.B. Reisepass, Geburtsurkunde usw. 398 Monika soll sich einen Schuldschein unterschreiben lassen. 408 Zweitschrift bei der ursprünglichen Behörde ➝ Geburtsurkunde, Zeugnis Verlustanzeige bei der Polizei mit anschließen- der Neuausstellung ➝ Personalausweis, Führer- schein 409 Ein Dokument, das neu ausgestellt wurde. 410 Führerschein, Zulassungsschein PKW, Reisepass 411 Notar, Gericht 412 Ich mache eine Kopie und lasse diese bei einem Notar oder bei Gericht beglaubigen. 413 Nein, das ist Urkundenfälschung; ich lasse mir eine neue Zulassung ausstellen. 420 1h), 2c), 3a), 4b), 5d), 6e), 7g), 8f) 421 a), b) falsch; c) richtig 422 Wichtiges kann man auch zentrieren, man muss nur vorher und nachher eine Leerzei- le einfügen. 431 Herrn Direktor Boris Miller, MBA Hauptplatz 2 4020 Linz 432 Einschreiben Finanzamt Graz-Stadt Postfach 14 8010 Graz 433 Brauerei Schluck Herrn Mag. Peter Neumayr Dorfplatz 8 5082 Grödig 434 Standesamt München Rupertstraße 11 80337 MÜNCHEN DEUTSCHLAND 443 Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahr- tenbeihilfe, Vorbereitungskurse auf die Lehrab- schlussprüfung 444 a), c), e), f), g) richtig; b), d) falsch 445 auf www.help.gv.at 451 Freiwilligkeit (beiderseitiger Wille, diesen Vertrag abzuschließen), Handlungsfähig- keit, Erlaubtheit des Vertragsinhaltes, Möglich- keit der Leistungen 452 Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlungen abgeschlos- sen werden. Wichtig ist nur der übereinstim- mende Wille. 453 Pachtvertrag, Mietvertrag, Verwah- rungsvertrag, Kredit, Werkvertrag, Lehrvertrag, Dienstvertrag, Leasingvertrag, Schenkungsver- trag, Ehevertrag 454 fehlender Wille, fehlende Handlungs- fähigkeit, unerlaubte Handlungen, Unmöglich- keit, Irrtum, vom Verkäufer verursacht, Verkür- zung über die Hälfte des wahren Wertes 455 Ist eine pauschale Schadenersatzsu- mme, die der leistende Unternehmer dem Kun- den zu zahlen hat, falls er mit seiner Leistung säumig wird; vor allem im Baugewerbe. 465 Unternehmen und Konsument 466 a), d) nein; b), c) ja 467 b), c) 468 Konsument ➝ Endverbraucher, kein Unternehmen; Übervorteilung ➝ Aus geringe- rem Wissensstand einen wirtschaftlichen Vor- teil ziehen; Kostenvoranschlag ➝  Ist kostenlos, außer es werden ausdrücklich Kosten verein- bart 469 Ja, denn bei Straßengeschäften gilt ein 7-tägiges Rücktrittsrecht, sofern über die Rechte informiert wurde. Immer schriftlich (ein- geschrieben) geltend machen! 480 In einem Kaufvertrag vereinbaren die kaufende und die verkaufende Person, die ge- nannte Ware zu einem bestimmten Preis und in bestimmter Menge zu kaufen bzw. zu verkaufen. 481 Menge, Preis, Ware, Güte 482 mündlich, schriftlich, schlüssige Handlung 483 Sofortkauf ➝ Lieferung erfolgt prompt; Terminkauf ➝ späterer Liefertermin wird vereinbart; Fixkauf ➝ Lieferung muss ge- nau an diesem Tag erfolgen 484 Ja, ein Kaufvertrag muss nicht schrift- liche abgeschlossen werden. 485 Nein, es ist nicht möglich bzw. nur gegen eine Stornogebühr. 504 mangelhafte Ware, unvollständige Lieferung, Lieferverzug, Zahlungsverzug 505 Gewährleistung: gesetzlich vorge- schrieben, gilt für zwei Jahre (bewegliche Sa- chen) bzw. drei Jahre (unbewegliche Sachen). Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers 506 Reparatur, Umtausch 507 Zahlungsverzug – Mahnung – Inkassobüro – Mahnklage – Urteil – Fahrnisexekution – Lohn- oder Gehalts­ pfändung 517 Pflicht: staatlich vorgeschrieben, z. B. Kfz-Haftpflicht, Kranken-, Unfall-, Pensionsvers. Freiwillig: Private Zusatzversicherungen, ich entscheide ob und über Umfang, z. B. Lebens-, Rechtsschutz-, Unfallzusatzversicherung. 518 Lebens-, Kranken- und Unfallversiche- rung 519 Gebäude-/Haushaltsversicherung (Bezug Wohnung/Haus); Kfz- Vollkaskoversiche- rung (neues Auto); Rechtsschutzversicherung (für Streitfälle) 520 Polizze: Bestätigungsurkunde des gültigen Versicherungsvertrages; Prämie: Zah- lungsbetrag des Versicherungsnehmers oder staatliche Prämie = Förderung; Rücktrittsrecht: binnen 14 Tagen 521 Bei der Unterversicherung wird nicht der volle Schaden bezahlt. Bei der Überversi- cherung bezahlt man ständig eine zu hohe Prä- mie. 532 Ruhe bewahren; Überblick verschaf- fen; Hilfe (Polizei, Feuerwehr, Rettung) infor- mieren, wenn notwendig; Schaden begrenzen 533 BOS informieren, Beweise sichern, mit dem Versicherer sprechen, Schadensmeldung schriftlich (eingeschrieben) bekannt geben 534 Name, Adresse, Polizzennummer, Fakten, wie es zum Schadensfall kam, konkrete Schäden, Schadenssumme, Eigenleistung 535 Versicherung um schriftliche Begrün- dung ersuchen, mit der Polizze vergleichen, ob gerechtfertigt, falls nicht, Einspruch erheben, evtl. bei der AK beraten lassen 536 Unterlässt der Versicherte Handlun- gen, die zur Verminderung des Schadens beitra- gen oder versäumt er die Meldefrist, dann hat die Versicherung das Recht, die Schadensregu- lierung zu verweigern. 545 Haustürgeschäft: Vertreter geht von Haus zu Haus und verkauft Waren, Verträge usw. Fern- und Auswärtsgeschäfte: Werbeveran- staltung, Online-Bestellung, Versandhandel 546 a) 14 Tage, b) 14 Tage, c) 12 Monate + 14 Tage 547 Wird ein Pullover in einem Geschäft gekauft, besteht kein Recht auf Umtausch (au- ßer bei Mängeln). Der Kaufvertrag kann nicht rückgängig gemacht werden. Bei Bestellung im Versandhandel oder Online besteht ein 14-tägi- ges Rücktrittsrecht. 548 eine schriftliche Bestätigung des Un- ternehmens vorliegt und diese von der Verbrau- cherin oder dem Verbraucher schriftlich bestä- tigt wird. 557 a), c), e) richtig; b), d) falsch 558 b), c), d), f), g) 559 Das Urheberrecht schützt das geisti- ge Eigentum des Urhebers. 560 Jeder Mensch darf selbst entschei- den, welches Foto oder Video von ihm veröf- fentlicht wird. 310 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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