Zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Metall, Schulbuch
Kostenrechnung 47 Ermittlung des Betriebsergebnisses Im G+V-Konto zeigt der Betrieb einen (steuerpflichtigen) Reingewinn, darin sind jedoch die Erlöse aus Anlageverkauf und der Schadenersatz der Versicherung als nicht leistungsbedingte Erlöse enthalten. Für die Ermittlung des Betriebsergebnisses müssen die Leistungserlöse mit den ermittelten Kosten verglichen werden. Daraus ergibt sich der betriebswirtschaftliche Gewinn oder Verlust. Häufig zeigt zwar das G+V-Konto einen Gewinn, das Betriebsergebnis jedoch einen Verlust, weil die Zusatzkosten, wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete oder das Risiko nicht verdient werden konnten. Ermittlung der Leistungserlöse und des Betriebsergebnisses Vom Gesamterlös von 723.540 € werden 4.200 € und 3.790 € als nicht betriebsbedingte Erlöse abgezogen. Es verbleibt ein Betriebserlös von 715.500 €. Stellt man diesen Erlösen von 715.500 € die Kosten von 705.641 € gegenüber, dann ergibt sich ein betriebswirtschaftlicher Gewinn von 9.859 €. Beurteilen Sie das Ergebnis eines Betriebes, dessen G+V-Konto einen Gewinn von 30.000 € ausweist, das Betriebsergebnis jedoch einen Verlust von € 20.000 zeigt? Der Betrieb zahlt zwar Steuern für den Gewinn von 30.000 €, doch hat er um 20.000 € weniger verdient, als betriebswirtschaftlich zu erwarten war. 1. Kostenarten Für die Kalkulation ist die Unterscheidung folgender Kostenarten notwendig: 2. Einzelkosten Einzelkosten sind bei der Kalkulation eines Produkts vorhersehbar bzw. genau fassbar, z. B. Materialverbrauch, Arbeitszeit, eventuell auch Energieaufwand oder Fremdleistungen. 3. Gemeinkosten Sind allgemeine Kosten, die nicht einem bestimmten Produkt zurechenbar sind. Z. B. Maschinenabnützung, Werbung, Versicherung, Büroaufwand, Finanzierungskosten usw. Sie müssen prozentuell auf die Einzelkosten aufgeschlagen werden. Je nach Branche werden die Kosten weiter unterschieden in: Materialgemeinkosten: Treten im Zusammenhang mit der Materialwirtschaft auf. Fertigungsgemeinkosten: Sind Lohnkosten, die im Zusammenhang mit der Fertigung auftreten, aber keinem bestimmten Auftrag zurechenbar sind (z. B. Inventurarbeiten, Instand- haltungsarbeiten und Stehzeiten). Verwaltungsgemeinkosten: Treten in der Leitung des Betriebes auf. Vertriebsgemeinkosten: Treten im Zusammenhang mit dem Absatz der Produkte auf. Mosaik Wo liegt der Fehler? Ein Händler sagt: „Ich kaufe meine Waren um 2 € ein und verkaufe sie um 5 €. Von den 3% Handelsspanne kann ich ganz gut leben. Der Händler weiß nicht, was Prozent bedeutet; die Handelsspanne beträgt 150 %; aber er ist dennoch erfolgreich. 718 251 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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