Zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Metall, Schulbuch

E 47 . Kostenrechnung Viele neu gegründete Unternehmen machen nach wenigen Jahren Konkurs. Fehler in der Kostenrechnung sind häufig die Ursache. Die Kosten sind die Basis für die Preis-Kalkulation. Werden Kosten vergessen und ein zu niedriger Preis angesetzt, dann macht man eventuell viel Umsatz, jedoch keinen Gewinn. Wer überhöhte Preise verlangt, weil die Kosten zu hoch sind, macht ebenso keinen Gewinn, weil der Umsatz ausbleibt. Um Erfolg zu haben, ist es sehr wichtig, die Kosten niedrig zu halten und richtig zu ermitteln. Bei der Kostenrechnung werden die Selbstkosten der im Vorjahr verkauften Produkte ermit- telt. Dazu wird die Aufwandsseite des Gewinn- und Verlustkontos (G+V-Kontos) betrachtet. In der Kostenrechnung heißt das G+V-Konto „Erfolgsbilanz“ . Aufwendungen, die für die Erstel- lung der Leistungen nicht notwendig waren, sind als „neutraler Aufwand“ auszuscheiden, ebenso der Reingewinn. Zusatzkosten, die nicht in der Erfolgsbilanz aufscheinen, müssen hinzugerechnet werden. Der tatsächliche Gewinn oder Verlust ergibt sich durch die Gegenüberstellung von Kosten und betrieblichen Erträgen. Sind die Erträge höher als die Kosten, ist es ein Gewinn. Sind aber die Kosten höher, wurde ein Verlust gemacht. Gewinn- und Verlustkonto (Erfolgsbilanz) Aufwand Erträge Erklären Sie in eigenen Worten, wie man den betriebsnotwendigen Aufwand und die Ge­ samtkosten berechnet. betriebliche Erlöse (Leistungserlöse) neutraler Aufwand Zusatzkosten Reingewinn außerordentliche Erträge betriebsnotwendiger Aufwand 714 Das Unternehmen Gregor ist glücklich. Er hat seine eigene Schlosserei eröffnet. Von seinem Vater bekam er das Startkapital. Das Geschäftslokal konnte er im Haus seines Opas einrichten. Da er so niedrige Kosten hat, kann er die Waren und Leistungen günstiger anbieten als die Konkurrenz. Da sagt Martin, sein Freund: „Du bist dumm! Verschenk doch nichts! Du verkaufst unter deinen Kosten!“ Überlegen Sie, warum Unternehmen, die ihre Leistung längere Zeit unter den Selbstkosten verkaufen, insolvent werden. 248 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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