Zielsicher Angewandte Wirtschaftslehre, Metall, Schulbuch
Sonderzahlungen 4 Berechnen Sie die aliquote Sonderzahlung zum Austrittsdatum. Kevin Fuchs beendet seine Lehrzeit am 31. Mai. Seine Lehrlingsentschädigung beträgt 989 € brutto. € 989 : 12 · 5 · 2 = € 824,17 Für alle Sonderzahlungen muss auch Sozialversicherung bezahlt werden. Für Lehrlinge gilt derselbe Prozentsatz wie für das normale Monatsentgelt. Alle Sonderzahlungen, auch Prämien, sind lohnsteuerbegünstigt. Ist das Jahressechstel (= ein Sechstel des Jahresentgeltes) nicht höher als 2.100 €, ist die Sonderzahlung lohnsteuer- frei. Weiters darf einmalig ein Freibetrag von 620 € in Abzug gebracht werden. Alle Beträge, die das Jahressechstel übersteigen, müssen mit 6% (begünstigter Steuersatz bis zu einem Jahressechstel von 24.380 €) versteuert werden. Darüber hinaus gehende Beträge werden dem laufenden Bezug zugerechnet und normal versteuert. Berechnungsschema für das Jahressechstel bei gleichbleibendem Monatsentgelt: Berechnen Sie Ihr persönliches Jahressechstel. Wie viel Lohnsteuer ist zu bezahlen, wenn das Monatsentgelt 478,10 € beträgt? Denken Sie an den Grenzsteuersatz von Kapitel 2. keine Wie hoch ist der Sozialversicherungssatz für Lehrlinge? 1. Lehrjahr: 11,92%; 2. Lehrjahr: 11,92%; 3. Lehrjahr: 12,92% sofern unter €1.430; sonst 13,12% Die Lohnsteuer wird immer von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage berechnet. Die Berech- nung dieses Betrags ist einfach, sofern im Abrechnungszeitraum keine steuerfreien Zulagen oder Zuschläge bezahlt werden. Jahressechstel unter € 2.100 Jahressechstel über € 2.100: (steuerfrei): laufender Bezug Sonderzahlung Lehrlingsentschädigung + Sonderzahlung = Bruttoentgelt – SV-Beitrag Nettoentgelt Lehrlingsentschädigung – SV-Beitrag LSt-Bemessungsgrundlage Sonderzahlung – SV-Beitrag – € 620 Freibetrag LSt-Bemessungsgrundlage Mosaik Hier sind die Buchstaben durcheinander geraten. Stellen Sie die Wörter richtig: UOSZGDEALRNNH SJHHSSAELCRTEE GAIUIEQRULTNO Sonderzahlung Jahressechstel Aliquotierung 052 Monatsentgelt × 12 6 053 054 055 21 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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