zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Bau, Schulbuch

Zahlungsverkehr 15 Dauerauftrag Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen in derselben Höhe können Sie Ihrem Geldinstitut einen Auftrag zur Abbuchung geben. Die Überweisung erfolgt dann immer pünktlich zum angegebenen Datum. Der Dauerauftrag kann jederzeit widerrufen oder abgeändert werden. Führen Sie Zahlungen an, für die sich ein Dauerauftrag besonders gut eignet. Miete, Kreditrückzahlungen, Mitgliedsbeiträge, Bausparbeiträge, Versicherungsprämien Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren) Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlicher Höhe eignet sich ein Abbu- chungsauftrag. Im Fall, dass ein falscher Betrag von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie diesen innerhalb von 56 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurückbuchen lassen. Welche Zahlungen kennen Sie, die sich für einen Abbuchungsauftrag gut eignen. Telefon- und Mobiltelefonrechnungen, Strom- und Heizrechnungen Lastschrift Bei regelmäßig wiederkehren- den Zahlungen, in unterschied- licher Höhe, ins EU-Ausland (inkl. Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und Schweiz) können Sie Ihre Bank mit einem europaweiten Last- schriftverfahren beauftragen. Auch hier sind IBAN und BIC notwendig anzuführen. Auch hier beträgt die Einspruchsfrist – ebenfalls ohne Angabe von Gründen – 8 Wochen ab Einzugsdatum. Mosaik Finden Sie die Fehler? Das linke Bild unterscheidet sich vom rechten durch vier Fehler. 235 236 Unternehmen CID Ich ermächtige / Wir ermächtigen (Name des Zahlungsempfängers) Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfän- gers) auf mein/unser Konto gezogenen Lastschrift einzulösen. Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name Anschrift IBAN BIC Ort, Datum, Unterschrift Creditoren-Kennung Ihre IBAN BIC Ihrer Hausbank 77 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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