zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Bau, Schulbuch

Lösungen Kompetenzcheck 408 Zweitschrift bei der ur- sprünglichen Behörde ➝ Geburtsur- kunde, Zeugnis; Verlustanzeige bei der Polizei mit anschließender Neuausstellung ➝ Personalausweis, Führerschein 409 Ein Dokument, das neu aus- gestellt wurde. 410 Führerschein, Zulassungs- schein PKW, Reisepass 411 Notar, Gericht 412 Ich mache eine Kopie und lasse diese bei einem Notar oder bei Gericht beglaubigen. 413 Nein, das ist Urkundenfäl- schung; ich lasse mir eine neue Zu- lassung ausstellen. 420 1h), 2c), 3a), 4b), 5d), 6e), 7g), 8f) 421 a), b) falsch; c) richtig 422 Wichtiges kann man auch zentrieren, man muss nur vorher und nachher eine Leerzeile einfü- gen. 431 Herrn Direktor Boris Miller, MBA Hauptplatz 2 4020 Linz 432 Einschreiben Finanzamt Graz-Stadt Postfach 14 8010 Graz 433 Brauerei Schluck Herrn Mag. Peter Neumayr Dorfplatz 8 5082 Grödig 434 Standesamt München Rupertstraße 11 80337 MÜNCHEN DEUTSCHLAND 443 Familienbeihilfe, Freifahrt und Fahrtenbeihilfe, Vorbereitungs- kurse auf die Lehrabschlussprüfung 444 a), c), e), f), g) richtig; b), d) falsch 445 auf www.help.gv.at 451 Freiwilligkeit (beiderseitiger Wille, diesen Vertrag abzuschließen), Handlungsfähigkeit, Erlaubtheit des Vertragsinhaltes, Möglichkeit der Leistungen 452 Ein Vertrag kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlungen abgeschlossen werden. Wichtig ist nur der übereinstimmen- de Wille. 453 Pachtvertrag, Mietvertrag, Verwahrungsvertrag, Kredit, Werk- vertrag, Lehrvertrag, Dienstvertrag, Leasingvertrag, Schenkungsvertrag, Ehevertrag 454 fehlender Wille, fehlende Handlungsfähigkeit, unerlaubte Handlungen, Unmöglichkeit, Irrtum, vom Verkäufer verursacht, Verkür- zung über die Hälfte des wahren Wertes 455 Ist eine pauschale Schadenersatzsumme, die der leis- tende Unternehmer dem Kunden zu zahlen hat, falls er mit seiner Leis- tung säumig wird; vor allem im Bau- gewerbe. 465 Unternehmen und Konsu- ment 466 a), d) nein; b), c) ja 467 b), c) 468 Konsument ➝ Endverbrau- cher, kein Unternehmen; Übervortei- lung ➝ aus geringerem Wissens- stand einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen; Kostenvoranschlag ➝ ist kostenlos, außer es werden aus- drücklich Kosten vereinbart 469 Ja, denn bei Straßengeschäf- ten gilt ein 7-tägiges Rücktrittsrecht, sofern über die Rechte informiert wurde. Immer schriftlich (einge- schrieben) geltend machen! 480 In einem Kaufvertrag verein- baren die kaufende und die verkau- fende Person, die genannte Ware zu einem bestimmten Preis und in be- stimmter Menge zu kaufen bzw. zu verkaufen. 481 Menge, Preis, Ware, Güte 482 mündlich, schriftlich, schlüs- sige Handlung 483 Sofortkauf ➝ Lieferung er- folgt prompt; Terminkauf ➝ späterer Liefertermin wird vereinbart; Fix- kauf ➝ Lieferung muss genau an diesem Tag erfolgen 484 Ja, ein Kaufvertrag muss nicht schriftliche abgeschlossen werden. 485 Nein, es ist nicht möglich bzw. nur gegen eine Stornogebühr. 504 mangelhafte Ware, unvoll- ständige Lieferung, Lieferverzug, Zahlungsverzug 505 Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, gilt für zwei Jahre (bewegliche Sachen) bzw. drei Jahre (unbewegliche Sachen). Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers 506 Reparatur, Umtausch 507 Zahlungsverzug – Mahnung – Inkassobüro – Mahnklage – Urteil – Fahrnisexekution – Lohn- oder Ge- haltspfändung 517 Pflicht: staatlich vorge- schrieben, z. B. Kfz-Haftpflicht, Kran- ken-, Unfall-, Pensionsvers. Freiwillig: Private Zusatzversicherungen, ich entscheide ob und über Umfang, z. B. Lebens-, Rechtsschutz-, Unfall- zusatzversicherung. 518 Lebens-, Kranken- und Un- fallversicherung 519 Gebäude-/Haushaltsversi- cherung (Bezug Wohnung/Haus); Kfz-Vollkaskoversicherung (neues Auto); Rechtsschutzversicherung (für Streitfälle) 520 Polizze: Bestätigungsurkun- de des gültigen Versicherungsver- trages; Prämie: Zahlungsbetrag des Versicherungsnehmers oder staatli- che Prämie = Förderung; Rücktritts- recht: binnen 14 Tagen 521 Bei der Unterversicherung wird nicht der volle Schaden be- zahlt. Bei der Überversicherung be- zahlt man ständig eine zu hohe Prämie. 309 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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