zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Bau, Schulbuch

E 48 . Kostenstellenrechnung Erfordernis einer Kostenstellenrechnung Der Wettbewerb in der Bauwirtschaft ist besonders hart. Ausschreibungen gewinnen jene Unternehmen, die das günstigste Angebot legen und einen sehr guten Ruf haben. Beim Bau können auch aber zahlreiche Unwägbarkeiten auftreten. Allzu leicht kann das Wetter, unvor- hersehbare Störfälle oder eine Verzögerung bei anderen Gewerken die Durchführung beein- trächtigen. Um die Kontrolle über die Kosten zu bewahren, wird jede einzelne Baustelle als Kostenstelle behandelt. Alle Kosten die auf dieser Baustelle auftreten, werden ihr zugeordnet. Darüber hinaus sind jedoch noch zahlreiche „allgemeine“ Kostenstellen zu berücksichtigen, die das Unternehmen zum Funktionieren benötigt. Welche „allgemeinen“ Kostenstellen können Sie in Ihrem Betrieb unterscheiden? Denken Sie an Arbeiten, die nicht auf den Baustellen stattfinden. Geschäftsleitung (technische und kaufmännische), Bauleitung (als Zusammenfassung für alle Bauleitungskosten), Rechenzentrum mit Statik und Planung, zentraler Einkauf (für Geräte und Material einschließlich Büromaterial), Rechtsabteilung, Sozialabgaben (freiwillige und gesetzliche für Arbeiterinnen und Arbeiter und Poliere), Maschinen, Fuhrpark, Kleingeräte und Werkzeug. 727 Einzelkosten können einer Baustelle oder einem Projekt direkt zugeordnet werden. Dazu zählen: Verbrauch an Material und Energie, Transporte, Maschinenstunden, die Löhne sowie Bearbeitung durch Dritte. Alle allgemeinen Kosten sind Gemeinkosten. Sie werden auf die Baustellen umgelegt, also aufge- teilt. Zumeist wird ein prozentueller Schlüssel angenommen. Kostenarten Das Unternehmen Anton macht seine Lehre bei einem Bauunterneh- men. Immer wieder stöhnt sein Bauleiter über den unerträglichen Kostendruck. „Unsere Kostenstelle ist zu wenig effizient“, klagt er. „Was ist eine Kosten- stelle“, fragt Anton und „Was müsste geschehen, damit sie effizienter wäre?“ Kennen Sie den Begriff „Kostenstelle“? Wissen Sie, was damit gemeint ist? 254 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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