zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Bau, Schulbuch

D 38 . Kauf Eigentümerin bzw. Eigentümer wird man durch eine Eintragung im Grundbuch. Das Grund- buch liegt beim Bezirksgericht auf, man kann kostenlos Einsicht nehmen. Ausdrucke sind gebührenpflichtig. Es besteht aus dem Hauptbuch (hier ist jede Liegenschaft (Grundstück) mit einer eigenen Nummer (Einlagezahl) bezeichnet) und der Urkundensammlung (Name der Eigentümerin, des Eigentümers, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Rechte, die andere an der Liegenschaft haben (z. B. Wegerecht) usw.). Welche Eigentumsrechte können Sie im Grundbuch eintragen lassen? Grundstück (mit Haus), Kfz-Abstellplatz, Wohnung (immer mit Liegenschaftsanteil) Der Kaufprozess Sollte man sich für ein Objekt entschieden haben, folgen meist folgende Schritte: 586 Käufer und Verkäufer sind sich einig, dass das besichtigte Objekt zu den besprochenen Bedingungen zum Verkauf steht. Besichtigung Meist schriftlich, enthält die wichtigsten Punkte (Objektdetails, Preis, Kaufbe- dingungen usw.). Die Gültigkeit kann zeitlich begrenzt sein. Achtung vor zu rascher Unterschrift, denn alle Punkte aus dem Anbot sind verbindlich für beide Seiten und werden im Kaufvertrag übernommen. An(ge)bot Wer den Kaufvertrag vorlegt, formuliert ihn zu seinen Gunsten. Änderungen müssen ausverhandelt werden. Bei Vorverträgen sollen noch keine Anzahlun- gen geleistet werden. Vertragserrichtung Viele Verträge sehen sehr hohe „Stornogebühren“ vor. Es gibt klar geregelte Ausnahmen, z. B. wenn der Kredit nicht gewährt wird. Eine schriftliche (einge- schriebene) Rücktrittserklärung muss dann innerhalb einer Woche abgesandt werden. Rücktritt Wohnen Tessa zieht in eine neue Mietwohnung. Ihre Freundin Marlies hilft ihr dabei. Tessa ist glücklich, so eine schöne Wohnung gefunden zu haben. Nur der Mietpreis ist so hoch. Marlies meint: „Für mich kommt sowieso nur eine Eigentumswoh- nung in Frage. Da nehme ich lieber einen Kredit auf, aber irgendwann gehört die Wohnung mir. Währen du weiter ewig viel zu hohe Mieten zahlst.“ Was ist Ihre Meinung zu Marlies Plan? 196 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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