zielsicher, Angewandte Wirtschaftslehre, Bau, Schulbuch

Versicherungsvertrag 32 Die wichtigsten Punkte eines Versicherungsvertrages: Dynamikklausel Die Prämien sind meist an einen Index gebunden und erhöhen bzw. verringern sich dem Index entsprechend. Obliegenheiten Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, z. B. Anzeige-, Auskunfts-, Wahrheitspflicht. Bei Verletzung der Pflicht kann der Versicherer die Leistungserbringung verweigern. Datenschutz Versicherungen verlangen oft die Einwilligung, dass Sie auf Daten bei Ärzten, anderen Versicherungen, Behördenprotokolle usw. zugreifen dürfen. Dies müssen Sie mit einer separaten Unterschrift erlauben. Ruhend stellen Unter gewissen Umständen, z. B. Arbeitslosigkeit, können Sie Ihre Versicherungen ruhend stellen. D. h. der Vertrag bleibt aufrecht, Sie müssen trotzdem keine Prämien bezahlen, haben aber auch keinen Anspruch auf Leistungen. Versicherungs­ betrug Wer z. B. etwas als gestohlen meldet, obwohl es noch im Besitz ist, begeht eine kriminelle Handlung, die sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann! Kündigungs­ recht Als Verbraucher kann man einen Versicherungsvertrag, der für eine Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen wurde, zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Dauerrabatte können zurückverlangt werden. Auch der Versicherer kann z. B. nach einem Leistungsfall den Vertrag kündigen. Suchen Sie im Internet österreichische Musterverträge. a) Laden Sie ein Dokument herunter und analysieren Sie es in der Klasse. b) Überlegen Sie, welche Versicherungsart Sie am meisten interessiert und finden Sie sich in Teams zusammen. Lesen Sie nun die Bedingungen und präsentieren Sie die wichtigsten Fakten (z. B. Voll-, Teilkasko, Versicherungssumme, Ausschließungsgründe) der Klasse! Mosaik Paul freut sich auf seine Wandertour. Er verlässt das Haus als Letzter. Was sollte er nicht vergessen? Die Tür zu schließen und zu versperren. 513 173 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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