Sprachräume, Deutsch für die AHS-Oberstufe, Maturatraining

85 Diskutieren Sie gemeinsam in der Klasse, in welchen Fällen Zitate sinnvoll sind. Unterscheiden Sie dabei zwischen verschiedenen Textsorten (wie Zusammenfassung, Kommentar oder Textinterpretation). Leiten Sie aus Ihren Überlegungen Schreibregeln ab und formulieren Sie diese schriftlich. Zitate sind besonders sinnvoll, wenn a. b. c. d. Das Zitieren ist eine zentrale Technik des sachlichen (und in der Folge des wissenschaftlichen) Schreibens. Wer richtig zitiert, zeigt damit zugleich, dass er sorgfältig mit Texten umgehen kann und das geistige Eigentum anderer respektiert. Man unterscheidet drei Hauptformen: ƒƒ wörtliches Zitat (in Form der direkten Rede) ƒƒ indirektes Zitat (in Form der indirekten Rede) ƒƒ Redeverweis Vor allem in publizistischen Texten kommt es oft auch zu Verschmelzungen der drei Formen. Was in einem Kommentar oder einer Rede angemessen ist, sollten Sie in Interpretations- und Analysearbeiten jedoch vermeiden. Für das wörtliche Zitat gilt: - wörtlich von anderen übernommene Äußerungen werden, unter Angabe der Quelle, in Anführungszeichen wiedergegebenen: „Zum Beispiel wird ein Kind, das ein A minus nach Hause bringt, von westlichen Eltern meistens gelobt. Die chinesische Mutter hingegen ringt vor Entsetzen nach Luft und will wissen, was schiefgegangen ist.“ (A. Chua: Die Mutter des Erfolgs, Z. 27 ff.) - Ergänzungen und Umstellungen werden durch eckige Klammern gekennzeichnet: Laut Text „ringt [eine] [chinesische Mutter] nach Luft und will wissen, was schiefgegangen ist“ (A. Chua: Die Mutter des Erfolgs, Z. 29 f.). - Auslassungen werden durch drei Punkte (ebenfalls in eckigen Klammern) angezeigt: „Die chinesische Mutter hingegen […] will wissen, was schiefgegangen ist“ (A. Chua: Die Mutter des Erfolgs, Z. 29 f.). - Einzelne Wörter oder Wendungen können auch ohne Auslassungshinweise übernommen werden: In diesem Zusammenhang spricht Amy Chua denn auch vom „Siegen“. Schriftliche Kompetenz Textkompetenz Interpretationskompetenz Sachkompetenz 10.5 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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