Sprachräume, Deutsch für die AHS-Oberstufe, Maturatraining

SprAChrAuM 5 Wissenschaft und Verantwortung 44 Eine Erörterung schreiben 5.7 5.8 Eine Erörterung ist eine Auseinandersetzung mit einem Thema (eines Textes), die zur Lösung einer Kernfrage beiträgt; dabei werden unterschiedliche Standpunkte beleuchtet und abgewogen. Bei Erörterungen ist zunächst zwischen linearen und dialektischen Erörterungen zu unterscheiden. Im Zentrum einer linearen Erörterung steht ein Thema, das es auszuloten, oder eine Frage, die es zu beantworten gilt; der dem Thema zugrunde liegende Sachverhalt ist nicht strittig (z. B.: Welche Verantwortung hat die Wissenschaft gegenüber den Menschen? – Es ist also nicht strittig , dass die Wissenschaft auch eine Verantwortung hat, sondern nur welche bzw. wie viel.). Im Zentrum einer dialektischen Erörterung steht ein strittiger Sachverhalt, zu dem es unterschiedliche Auffassungen und damit Pro- und Kontra-Argumente gibt (z. B.: Wird Umwelttechnologie durch den österreichischen Staat ausreichend gefördert? – Diese Frage kann nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.). Beachten Sie dabei den unterschiedlichen Aufbau von linearen und dialektischen Erörterungen . Argumentationskompetenz Schriftliche Kompetenz Sammeln und formulieren Sie in Gruppen aus dem Bereich „Wissenschaft und Verantwortung“ möglichst viele Themen und ordnen Sie diese tabellarisch (s. Wissensbox): lineare Erörterungen dialektische Erörterungen ƒƒ Welche Verantwortung hat die Wissenschaft gegenüber den Menschen? ƒƒ … ƒƒ Wird Umwelttechnologie durch den österreichischen Staat ausreichend gefördert? ƒƒ … Im Folgenden sollen Sie die Frage erörtern (zwischen 540 und 660 Wörter), ob die österreichische Gesellschaft sich ihrer Verantwortung gegenüber Natur und Umwelt hinreichend bewusst ist. Untersuchen Sie in einem ersten Schritt die folgenden Begriffe aus der Aufgabenstellung genauer und notieren Sie stichwortartig Ihre ersten Gedanken dazu: Begriffe meine Gedanken österreichische Gesellschaft Verantwortung Natur Umwelt Bewusstsein Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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