Sprachräume 3, Deutsch für die AHS-Oberstufe, Schulbuch

21 Schriftliche Kompetenz Das Literaturverzeichnis enthält in alphabetischer Auflistung Ihre Quellen, getrennt nach Primär- und Sekundärliteratur. Bei Bedarf schließen Sie ein Abbildungsverzeichnis und/oder Abkürzungsverzeichnis an. Ein fakultatives Glossar ist dann nützlich, wenn Sie eine Anzahl von Fachausdrücken verwendet haben, von denen Sie annehmen, dass nicht alle Leser/Leserinnen Ihrer Arbeit diese Begriffe ohne Weiteres verstehen. Erstellen Sie dazu eine alphabetische Liste „erklärungsbedürftiger“ Fachbegriffe plus deren Definition. In den ebenfalls nur bei Bedarf zu erstellenden Anhang geben Sie Materialien, die nicht in den Text eingefügt werden konnten, zum Beispiel Fragebögen, Dokumente, Datenträger. Die Selbstständigkeitserklärung bestätigt, dass Sie die Arbeit selbsttätig und nur mit Hilfe der angeführten Quellen verfasst haben: „Ich erkläre, dass ich die Vorwissenschaftliche Arbeit eigenständig angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benützt habe.“ / Ort, Datum, Unterschrift. In den Beilagen wird Folgendes angeführt: Aufzeichnungen der Betreuer/innen, Begleitprotokoll des Verfassers/ der Verfasserin über die Schritte der Arbeit (chronologisch), Besprechungen mit dem Betreuer/der Betreuerin. Unter www.ahs-vwa.at , Button Materialien Eckdaten, Checklisten und Formulare ist dazu ein Formular downloadbar. Formale Richtlinien und Vorschläge Exemplare/Format/Umfang: Die VWA ist 1x digital, und 2x gedruckt und gebunden abzugeben (z. B. in Spiralheftung), und zwar im Seitenformat DIN A4, einseitig beschrieben. Der Umfang beträgt 40.000 bis 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- und Literaturverzeichnis). Layout/Schrift: Bevorzugt werden Blocksatz mit Silbentrennung oder linksbündiger Flattersatz. Der linke Abstand ist 2,5 cm, der rechte Abstand 2 cm. Die Schriftgröße sollte 12 pt betragen, Fußnoten stehen in 10 pt. Der Zeilenabstand im Text soll 1,5-zeilig sein, in den Fußnoten 1-zeilig. Überschriften sind durch Fettdruck und Schriftgröße hervorzuheben; Texthervorhebungen sind kursiv zu schreiben, Unterstreichungen im Text sollen vermieden werden. Präsentation und Diskussion der VWA GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR PRÄSENTATION DER VWA Die Präsentation der VWA setzt sich zusammen aus der Präsentation selbst und einer sich daran anschließenden Diskussion; die Gesamtdauer beträgt 15 Minuten; eventuell nötige Vorbereitungen (wie z. B. das Erproben der Technik oder Notizen auf der Tafel) werden in diese Zeit nicht mit einberechnet. Beide Teile sollten etwa dieselbe Zeit einnehmen, also sieben bis acht Minuten. Beachten Sie, dass der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende der Prüfungskommission Ihre Präsentation auch abbrechen und zur Diskussion überleiten kann. Sowohl die Präsentations- als auch die Diskussionsleistung fließen in die Beurteilung Ihrer Arbeit mit ein. Anforderungen an die Präsentation In der Präsentation Ihrer Arbeit geht es nicht einfach um eine verkürzte Wiedergabe dessen, was Sie schriftlich erarbeitet haben. Sie sollen vielmehr: ƒƒ den persönlichen Zugang zum Thema erläutern und ƒƒ relevante inhaltliche Teilbereiche Ihrer Arbeit vorstellen. Der persönliche Zugang zum Thema umfasst wiederum verschiedene Gesichtspunkte: ƒƒ Ihr persönliches Interesse (also warum Sie das Thema bearbeitet haben): Dieser Punkt kann meist in zwei, drei Sätzen dargestellt werden. ƒƒ Ihr Erkenntnisinteresse (also was Sie durch die Bearbeitung des Themas für sich klären bzw. erfahren wollten): Diesem Punkt sollten Sie schon etwas mehr Zeit widmen. ƒƒ Ihre Vorgehensweise (also wie Sie Ihr Thema bearbeitet haben): Dieser Aspekt kann bereits mit der Vorstellung eines Teilbereichs Ihrer Arbeit einhergehen. Mündliche Kompetenz Aus dem persönlichen Zugang ergibt sich bereits, welche Teile Ihrer Arbeit inhaltlich relevant sind. Formulieren Sie selbstständig, wann ein Teilbereich einer VWA als „inhaltlich relevant“ zu gelten hat. 1.6 Anforderungen an die Diskussion Im Rahmen der Diskussion stellt Ihnen der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende der Prüfungskommission (es dürfen aber auch die übrigen Kommissionsmitglieder Fragen an Sie richten) vor allem Fragen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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