Sprachräume 2, Deutsch für die AHS-Oberstufe, Schulbuch

73 Textkompetenz Schriftliche Kompetenz Kompetenztest 6 Hauptkompetenz und Teilkompetenz Textkompetenz: Texten gezielt Informationen entnehmen; Intentionen und Aussagen unterscheiden Weitere geforderte Kompetenzen Schriftliche Kompetenz Hilfsmittel keine Zeitbedarf 25 Minuten Wien (Parlamentskorrespondenz Nr. 353) – Die Einführung der Radhelmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist zentraler Punkt einer heute vom Verkehrsausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossenen 23. Novel- le der Straßenverkehrsordnung. Unter dem Aspekt der Sicherheit steht die Bestim- mung der Novelle zur StVO, durch die eine Rad- helmpflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr einge- führt wird. Im Einzelnen werden damit auch Perso- nen, die ein Kind beim Radfahren beaufsichtigen, verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind ei- nen Sturzhelm trägt. Eine Verletzung dieser neu ge- schaffenen Helmtragepflicht stellt allerdings keine Verwaltungsübertretung dar. In der Diskussion ka- men zunächst Experten als Auskunftspersonen zu Wort. Armin Kaltenegger (Kuratorium für Ver- kehrssicherheit) wies auf den hohen Gefährdungs- grad von Kindern im Radverkehr hin und erinnerte vor allem an den Umstand, dass jährlich rund 2000 Kinder nach Stürzenmit demRad Kopfverletzungen erleiden. Er rechnete ebenso wie Martin Germ (Bun- desministerium für Inneres) mit einer Reduzierung der Zahl derVerletzungenund sah inderHelmpflicht einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit.
Mi- chael Meschik (Institut für Verkehrswesen, Boku Wien) meldete hingegen Bedenken gegen die Helmpflicht an und führte ins Treffen, diese könnte insgesamt zur Abnahme des Radverkehrs führen und somit den gewünschten Intentionen der Förde- rung der RadfahrerInnen entgegenstehen. Skeptisch äußerte sich auch Karl Reiter (Forschungsgesell- schaft Mobilität, Graz), der vor allem argumentierte, die Helmpflicht würde die Gefährlichkeit des Rad- fahrens in den Vordergrund rücken und sich da- durch demotivierend auswirken. Martin Blum (Ver- KT 1 kehrsclub Österreich) zog Parallelen zur Aktion „Licht am Tag“ und vertrat die Ansicht, die Helmpflicht würde keinerlei feststellbare positive Folgen auf die Sicherheit auslösen, sich andererseits aber dämpfend auf den Radverkehrsanteil auswir- ken. Ein ähnliches Bild von Pro und Kontra ergab die Debatte zwischen den Abgeordneten. Während für die Regierungsparteien die Abgeordneten Mayer und Kuzdas die Novelle als Ausdruck von mehr Ver- kehrssicherheit sahen und die Helmpflicht für Kin- der begrüßten, warnten etwa die Abgeordneten Tan- ja Windbüchler-Souschill und Christiane Brunner vor kontraproduktiven Auswirkungen und meinten, es gebe keinerlei Belege für einen Zusammenhang zwischen Helm-pflicht und Abnahme der Zahl der Kopfverletzungen, vielmehr bestehe die Gefahr, dass der Helm die Menschen vom Radfahren abhalten könnte. […] Abgeordneter Hagen hielt die Helm- pflicht für nicht exekutierbar, sah Haftungsprobleme und zweifelte an ihrem Nutzen. Sein Fraktionskol- lege Abgeordneter Dolinschek pflichtete ihm in sei- ner Skepsis gegenüber der Helmpflicht bei, trat für eine Vertagung der Materie ein und gab zu beden- ken, ohne Sanktionsmöglichkeit handle es sich bloß um eine wenig wirksame Helmempfehlung. Abge- ordneter Deimek bewertete das Thema Radfahre- rInnen überwiegend aus seiner persönlichen Sicht als Fußgänger und stellte fest, eigentlich sollten die FußgängerInnen als schwächste Verkehrsteilnehme- rInnen geschützt werden. Er sprach von vielfach rücksichtslosem Verhalten der RadfahrerInnen und forderte eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kennzeichnung für Fahrräder. Der Helmpflicht stand Deimek eher positiv gegenüber, nicht nach- vollziehbar war für ihn allerdings das Alterslimit. […] 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 Was ist das Thema des Textes? Welcher Sachtextsorte ordnen Sie diesen Text zu? Definieren Sie mithilfe des Textzusammenhangs die Begriffe „Novelle“ und „StVO“. Können Erwachsene, die Rad fahrende Kinder ohne Helm begleiten, rechtlich belangt werden? Welche Fachleute sind für die Helmpflicht, welche dagegen? Fassen Sie deren Argumente zusammen! Fassen Sie die Aussagen der Abgeordneten zusammen, die sich gegen die Helmpflicht aussprechen! Welcher Abgeordnete bringt Ihrer Meinung nach kaum Argumente, sondern eine ausgeprägte subjektive Sicht, welcher Abgeordnete spricht sich für eine „Denkpause“ aus? Wie wird in diesem „offiziellen“ Text der Republik Österreich das Gender-Prinzip sprachlich realisiert? An welchen Stellen wird es, aufgrund „sprachlicher Schwierigkeiten“, nicht eingehalten? Was schlagen Sie zur Behebung dieses „Mangels“ vor? a b c d e f g N r zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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