Sprachräume 2, Deutsch für die AHS-Oberstufe, Schulbuch

47 Sprachreflexion Die Intention von Texten erkennen und dazu Stellung nehmen Fassen Sie die Kritik an der beanstandeten Werbung mündlich zusammen, und analysieren Sie, wie Sexismus definiert wird. Geben Sie die Argumente der Brauerei wieder, und fassen Sie die Richtlinien des Werberats zum Thema „Frau in der Werbung“ zusammen. Strategien und Absichten von Werbung erkennen und kritisch hinterfragen Bilden Sie innerhalb Ihrer Klasse eine „männliche“ und eine „weibliche“ Gruppe. Bewerten Sie in der Gruppe die beiden oben angeführten Werbebotschaften mit „Schulnoten“ von 1 bis 5. Errechnen Sie die Durchschnittsnote der Gruppe. Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den beiden Gruppen? Wenn ja, diskutieren Sie über die Gründe. Formulieren Sie, was der Werberat an den Annoncen beanstandet haben kann. Lesen Sie dazu nochmals die oben stehenden Richtlinien des Werberats. Welche gesellschaftlichen Bestrebungen werden mit dieser Art von Werbung gezielt unterlaufen? 4.6 4.5 Mediale Bildung VOM WERBERAT VERURTEILT Jeder kann beim Werberat Beschwerde gegen verletzende, diskriminierende, irreführende oder anstößige Werbung einbringen. Falls Sie eine Werbung kritisieren möchten, kontaktieren Sie – eventuell als Klasse oder Gruppe – den Österreichischen Werberat unter http://www.werberat.at , Button „Beschwerde“. Der Werberat verurteilte zum Beispiel folgende Annoncen für Herrenarmbanduhren und rief zur Einstellung der Werbekampagnen auf; mehr kann allerdings der Werberat nicht tun. Werbung in den neuen Medien Man möchte sich Informationen von einer Internetseite holen und öffnet sie. Doch über die Information legt sich schnell eine Werbebotschaft, von links „schießt“ ein Banner herein, rechts unten öffnet sich ein Aufklappbutton. Immer mehr verlagert sich die Werbung in die neuen Medien. Sie bieten ungewohnte Werbeflächen und erreichen Adressaten und Adressatinnen, die weniger Notiz von Print-, Fernseh- oder Plakatwerbung nehmen. Einen Überblick über Formen der Werbung in den neuen Medien finden Sie hier. DIE KLASSIKER IM NETZ: BANNER UND CO. Ein Klassiker der Internet-Werbung sind Banner und die kleineren Buttons. Oft sind sie animiert mit beweglichen Schriften und Bildern, manchmal „transaktiv“, so dass man direkt über sie Informationen anfordern oder Produkte bestellen kann. Eine „hartnäckigere“ Weiterentwicklung von Banner und Button ist das Sticky Ad. Es zeichnet sich dadurch aus, dass es im Gegensatz zu Banner und Button nicht aus dem Sichtbereich gescrollt werden kann, sondern stets an derselben Stelle im geöffneten Fenster bleibt. Ein Sticky Ad überlagert manchmal störend die gesuchte Information und kann deshalb von den Userinnen/Usern in der Regel ausgeblendet und geschlossen werden. DIE NEUEN, DENEN MAN NICHT ENTKOMMEN KANN: „UNTERBRECHERWERBUNG“ Eine intensivere Form der Internet-Werbung kann die Surfenden/Lesenden bei ihrer Arbeit zeitlich oft behindern und ihre Informationsbeschaffung unterbrechen, vergleichbar mit der Zwangspause eines die Sendung unterbrechenden TV-Spots. Diese Werbeformen werden Interstitials genannt und kommen zum Beispiel in folgenden Varianten vor: Das Pop-up erscheint, indem sich selbsttätig ein Fenster öffnet, das als Werbefläche dient. Da man die Möglichkeit hat, das Fenster zu schließen, ist diese Form der Unterbrecherwerbung noch recht gemäßigt. Überdies gibt es bereits zahlreiche Pop-up-Filter, die zum Beispiel in die Internetbrowser integriert sind. Das Pop-under ist während des Lesens einer Internetseite weniger störend: Es erscheint wohl als Extrafenster, tritt jedoch im Gegensatz zum Pop-Up in den Hintergrund. Das Superstitial ist einem TV-Spot vergleichbar. Es benützt gleichermaßen Bild, Ton und Text und erscheint ebenso als Unterbrechung in einem Extrafenster. …UND NOCH EINIGE ANDERE FORMEN, NICHT NUR IM NETZ Nicht nur Internetseiten sind ideale Auftrittsflächen für Werbung, auch alle anderen Formen der neuen Medien werden als Werbeträger benützt. Newsletter sind periodisch (täglich, wöchentlich …) erscheinende (Massen-)E-Mails, die von Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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