Sprachräume 2, Deutsch für die AHS-Oberstufe, Schulbuch

143 Textkompetenz Literarische Bildung Schriftliche Kompetenz Im „Erec“ berichtet Hartmann von den prächtigen Kleidern der Gäste bei einem Fest am Hof: vünf alte könige rîche trugen Pelze aus „Connelant“ , der heutigen türkischen Stadt Konya. Die Zeit: Mit Connelant wurde das deutsche Mittelalter nicht vor 1180 bekannt; da kam die erste Gesandtschaft dieses Sultanats nach Deutschland und erregte starkes Aufsehen. „Erec“ dürfte also nach 1180 begonnen worden sein. Fremd- zeugnisse In seinem auf 1210 datierbaren Epos „Tristan“ preist Gottfried von Straßburg den Dichter als „Hartmann der Ouwære“ und lobt seine „cristallînen wortelîn“ . In seinem auf 1220 datierbaren Werk „Diu Krone“ beklagt der Autor Heinrich von dem Türlin den Tod Hartmanns. Hartmann muss also zwischen 1211 und 1220 gestorben sein. Da Erec um 1180 begonnen worden sein dürfte, und dem Dichter ein gewisses Alter zugebilligt werden muss, bevor er zu dichten beginnt, dürfte Hartmann um 1160 geboren sein. Lesen Sie folgenden Zeitungstext, und füllen Sie dann die untenstehende Tabelle aus: Stellen Sie Falsches richtig! a KT 2 Organhandel: Eine illegale Herzensangelegenheit Weltweit boomt der Schwarzmarkt mit menschli- chen Ersatzteilen: Wohlhabende Patienten buchen bei Organmaklern „Transplantationsreisen“ ins Ausland, wo sie sich ein frisches Organ verpflanzen lassen. […] Die „Makler“ arbeiten wie Reisebüros, die Pauschaltouren nach Südafrika, China oder In- dien im Programm haben. Nur ist der Höhepunkt der Reise eben nicht eine Safari oder der Besuch eines bedeutenden Bauwerks, sondern die Trans- plantation einer neuen Niere oder Leber. Bevor der Patient anreist, werden die nötigen Tests an den Spendern durchgeführt. Blutgruppe und Ge- webstypus müssen stimmen, damit der Körper das neue Organ nicht abstößt. In den Kliniken treffen Empfänger und Spender nie aufeinander. Die Kran- kenhausleitung drückt – gegen einen anständigen Geldbetrag – ein Auge zu und lässt ihren Ärzten in der Freizeit freie Hand. […] Ist erst einmal die nö- tige Vorauszahlung auf einem Konto eingegangen, beginnt die Suche nach dem passenden Spender. 115.000 US-Dollar kostet eine neue Niere, inklusi- ve Flug und Spitalskosten. Herz, Lunge oder Leber kommen auf je 225.000 US-Dollar. […] Details über das Tun der Organhändler wurden im Jahr 2004 bekannt, als in Südafrika ein internationaler Ring ausgehoben wurde. Der Schock saß tief, als sich herausstellte, dass sich Ärzte einer angesehe- nen Klinik in der Hafenstadt Durban durch illegale Transplantationen nach Dienstschluss ein schönes Taschengeld verdient hatten. Die „Verkäufer“ ka- men aus Brasilien, wo sie in den Slums angeworben wurden. 10.000 US-Dollar bekamen sie für eine Niere. Die „Käufer“ hatten 120.000 US-Dollar für das Service hingeblättert. Während die Empfänger eine erstklassige Behandlung genossen, wurden die Spender viel zu früh und ohne die notwendige Nachbehandlung nach Hause geschickt. Die Ärzte stehen derzeit in Südafrika vor Gericht. 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 Behauptung wahr falsch nicht ersichtlich Organspender und -empfänger lernen einander vorher im Gespräch kennen. Die Transplantationen werden im regulären Krankenhausbetrieb durchgeführt. Vorherige medizinische Checks der Spender sind nötig. Die meisten Organempfänger kommen aus den USA. Die Bezahlung des Organs durch die Empfänger erfolgt erst dann, wenn die Transplantation erfolgreich war. Spender und Empfänger genießen ausgezeichnete medizinische Behandlung. Die Transplantationstouristen sind mit Hartmanns „armem Heinrich“ vergleichbar. Verfassen Sie, vom oben stehenden Text ausgehend, entweder einen Leserbrief oder einen Kommentar, in dem Sie den illegalen Organhandel anprangern, oder eine Erörterung zum Thema „Organverpflanzung pro und/oder kontra“. Textlänge für Leserbrief und Kommentar 270 bis 330 Wörter; Erörterung: 405 bis 495 Wörter. Fassen Sie den Text zusammen, erläutern Sie das Treiben der „Makler“ und der südafrikanischen Ärzte und nehmen Sie dazu kritisch Stellung. b Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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