Zeitbilder 8, Schülerbuch

Österreich – eine parlamentarische Demokratie • Österreich ist eine Demokratie nach westlichem Muster mit klaren Regeln der Machtbestellung. Jene Partei/en, die bei den Nationalratswahlen die Mehrheit erlangt/erlangen, bilden im Normalfall die Regierung. Sie wird von der Bundespräsidentin bzw. vom Bundespräsidenten ernannt. In die zweite Kammer des Parlaments, den Bundesrat, werden die Abgeordneten entsprechend den Ergebnissen der Landtagswahl entsandt. Das „freie Mandat“ der Abgeordneten wird durch den „Klubzwang“ eingeschränkt. • Die Hauptaufgaben des Parlaments sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. Da sich die Regierung normalerweise auf eine Mehrheit im Nationalrat stützt, übernehmen diese Aufgaben vor allem die Oppositionsparteien, der Rechnungshof, der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof, die Volksanwaltschaften sowie die Medien. Die Bundesverfassung – das Fundament des Staates • Die österreichische Bundesverfassung von 1920/1929 bildet die rechtliche Grundordnung des Staates. Für wesentliche Verfassungsänderungen bedarf es einer Volksabstimmung. Die Verfassung wurde im Laufe der Zeit mehrfach ergänzt und besteht aus einer Vielzahl von Rechtsquellen. Seit dem Beitritt zur EU hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem nationalen Recht. Die Parteien der Zweiten Republik • Die Bundespräsidentschafts- und in sechs Bundesländern die Bürgermeister-Wahlen sind Persönlichkeitswahlen. Für Nationalrat, Landtag und Gemeinderat gilt das (Partei-)Listen-Wahlrecht. Mit dem „Parteiengesetz“ von 1975 wird die öffentliche Finanzierung der Parteien geregelt. • SPÖ und ÖVP zusammen erhielten bis Mitte der 1980er Jahre neun von zehn Stimmen. Seit Beginn der ersten Großen Koalition (1947) haben sich ÖVP und SPÖ ihren Einfluss sowie die Führungspositionen in der Verwaltung und in der staatlichen Wirtschaft aufgeteilt (Proporz). • Die Verluste der Großparteien seit 1986 kamen vor allem der FPÖ zugute. Sie stieg zwischen 1986 und 1999 von einer Kleinpartei zur Mittelpartei (27 Prozent) auf – trotz Abspaltung des Liberalen Forums (LIF, 1993). Sie spaltete sich 2005 durch die Gründung des „Bündnis Zukunft Österreich“ (BZÖ) nochmals. Seit 2008 gewann sie bei den Nationalratswahlen wieder deutlich und bildete ab 2017 mit der ÖVP neuerlich eine Koalitionsregierung. • Das Wahlverhalten in Österreich hat sich durch die gesellschaftlichen Veränderungen sehr gewandelt. Anstelle der ehemaligen Stammwählerinnen und -wähler aus den „Kernschichten“ gibt es heute immer mehr Wechselwählerinnen und -wähler, die sich z. T. erst sehr spät vor einer Wahl entscheiden. Die Sozialpartnerschaft • Der Beginn der Sozialpartnerschaft fällt zusammen mit der Bildung der ersten Großen Koalition (1947). Die Spitzenfunktionärinnen und Spitzenfunktionäre der Verbände üben innerhalb ihrer Parteien bzw. für ihre Parteien wichtige Funktionen (z. B. als Parlamentarierinnen und Parlamentarier) aus. Politische und rechtliche Systeme Verwaltung, Selbstverwaltung und Zivilgesellschaft • Für die Verwaltungsaufgaben des Staates in Bund, Ländern und Gemeinden sind die öffentlich Bediensteten verantwortlich. Die Verwaltung ist durch eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die ca. 2 100 österreichischen Gemeinden sind Organe der „Selbstverwaltung“: Sie üben für Bund und Länder Verwaltungsaufgaben aus (z. B. die Durchführung von Wahlen) und sind für alle Aufgaben im „eigenen Wirkungsbereich“ zuständig (z. B. Müllabfuhr, Kindergarten). • Formen der direkten Demokratie haben besonders auf kommunaler Ebene große Wirksamkeit. Seit Beginn der 1970er Jahre wurden in ganz Österreich Bürgerinitiativen und Bürgerlisten gegründet. Sie sind wesentlicher Bestandteil der so genannten Zivilgesellschaft. • Eine gesetzliche Basis hat die direkte Demokratie in Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung. Die Gerichtsbarkeit • In Österreich ist die Rechtsprechung ausschließlich Bundessache und liegt bei den Gerichten. Neben unabhängigen und unabsetzbaren Richterinnen und Richtern werden in bestimmten Fällen auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem Volk in die Rechtsprechung einbezogen. Die Kontrolle der Staatsgewalten: Nationale und europäische Gerichtshöfe • Kontrollorgane von Gesetzgebung und Vollziehung sind in Österreich der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof, der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft sowie der Oberste Gerichtshof. Auf EU-Ebene sind das der Europäische Gerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Rechnungshof. Europa vor der Europäischen Union • 1948: Die OEEC wird geschaffen. • 1949: Gründung des Europarates in London. • 1950: Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. • 1951: Belgien, die BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande gründeten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). • 1957: „Römische Verträge“: Die EGKS-Staaten gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM). • 1960: Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). • 1961: OECD entsteht als Nachfolgerin der OEEC. • 1967: EGKS, EWG und EURATOM werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengefasst. • 1968: Vollendung der Zollunion. • 1979: Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament. • 1987: Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) trat in Kraft. • 1992: Vertrag von Maastricht: Ziel ist eine Wirtschafts- und Währungsunion, eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Basiswissen 70 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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