––In der Staatsduma werden die Gesetze beschlossen (sie ist vergleichbar mit unserem Nationalrat). ––Im Föderationsrat (er ist vergleichbar mit unserem Bundesrat) sind die „Teileinheiten“ Russlands u. a. durch die Gouverneure vertreten. Die „horizontale Gewaltenteilung“ ist daher im politischen System Russlands nur eingeschränkt verwirklicht. Auch unabhängige Gerichte sind nach wie vor nicht gesichert. Die Medien als vierte Gewalt („soziale Gewaltenteilung“) sind entweder staatlich gelenkt oder in ihrer Unabhängigkeit immer wieder bedroht. Die sozialen Spannungen sowie der schwierige Systemwechsel zu Demokratie und Marktwirtschaft ermöglichen es bis heute, dass diese Machtfülle des Präsidentenamtes autokratisch genutzt werden kann. China: „einparteienbestimmt“ Im bevölkerungsreichsten Staat der Erde, der Volksrepublik China, ist das politische System nach wie vor durch die Monopolstellung der Kommunistischen Partei bestimmt. Erfolge in der Wirtschaft als Ergebnis einer Modernisierungspolitik haben zwar seit dem Ende der 1970er Jahre zu wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen im Sinne von mehr Offenheit geführt. Im politischen System ist allerdings nahezu keine Umgestaltung erfolgt. Die Kommunistische Partei steht noch immer über der Verfassung und dem Volk. Ihr Organisationsprinzip der Machtausübung ist der „demokratische Zentralismus“. Danach sind alle Parteiorgane den Entscheidungen des Zentralkomitees unterstellt. Es entscheidet über die Spitzenpositionen in Partei und Staat sowie über die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze. Seine 344 Mitglieder werden vom 20-köpfigen Politbüro bestellt. Dieses fällt auch alle bedeutsamen politischen Entscheidungen. Das bedeutet eine Einschränkung der vertikalen Gewaltenteilung. Entsprechend der Verfassung bildet das Parlament („Nationaler Volkskongress“) der Form nach die wich16.2 Russland, China und Indien Russland: „superpräsidentiell“ Bis Anfang der 1990er Jahre war Russland Teil der kommunistischen UdSSR. In diesem Staat bestimmte bis zu den Reformen unter Michail Gorbatschow die Kommunistische Partei unangefochten die Geschicke des Landes. Der Aufbau eines neuen politischen Systems wurde allerdings erst nach dem Untergang der UdSSR im Jahr 1991 möglich. Die wesentlichen Grundlagen für den Übergang zu einem demokratischen System waren 1991 aber noch schwach ausgeprägt. Die politischen Führungsgruppen in Russland waren zunächst am Erhalt und an der Erweiterung ihrer eigenen Macht interessiert. Erst im Jahr 1993 trat nach einer Volksbefragung eine neue Verfassung in Kraft. Im neuen politischen System Russlands kommt nun dem Staatsoberhaupt eine überragende Machtposition zu. Es wird jeweils für sechs Jahre vom Volk gewählt. Er bestimmt die Hauptrichtung der Innen- und Außenpolitik und kann Gesetzesentwürfe im Parlament einbringen. Überdies hat das Staatsoberhaupt ein Vetorecht gegenüber den Gesetzen des Parlaments (= Staatsduma), das nur mit einer Zweidrittelmehrheit vom Parlament überstimmt werden kann. Ferner kann das Staatsoberhaupt Dekrete und Verfügungen erlassen, die den Charakter von Gesetzen besitzen. Es ernennt die Regierung, kann die Regierung entlassen und auch die Staatsduma auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Auf diese Weise wird die Position des Präsidenten durch die Staatsduma nahezu unangreifbar und der demokratischen Kontrolle praktisch entzogen. Die Machtposition des russischen Präsidentenamtes ist daher im Vergleich zum französischen und US-amerikanischen am stärksten ausgeprägt. Dieser Machtfülle des Präsidentenamtes steht ein verhältnismäßig schwaches Parlament gegenüber. Es besteht aus zwei Kammern: Chinas Delegierte nehmen an der ersten Sitzung des Volkskongresses teil, während Präsident Xi Jinping spricht. Foto, März 2018. 68 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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