Zeitbilder 8, Schülerbuch

Begriffsklärung Der Begriff „Politisches System“ hat eine weitere Bedeutung als die Begriffe „Staat“ oder „Regierungssystem“. In diesem Kapitel wird er aus mehreren Gründen verwendet: Politik vollzieht sich nicht nur in den staatlichen Einrichtungen wie „Parlament“ oder „Regierung“. Politik wird im bedeutenden Ausmaß auch durch das gesellschaftliche Umfeld bestimmt: So etwa durch Medien (S. 78 f.), durch NGOs (S. 136 f.) oder durch Interessengruppen (S. 42 f.). Allen politischen Systemen ist gemeinsam, dass sie in Gesellschaften ein Mindestmaß an Ordnung herstellen und ein geregeltes Leben der Mitglieder gewährleisten. Die Rahmenbedingungen können allerdings sehr verschieden sein. Regierungsformen stellen nach wie vor einen zentralen Bestandteil von politischen Systemen dar. 16.1 Grundlagen der westlichen Demokratien Die Entwicklung demokratischer politischer Systeme begann als Schutz der Einzelnen vor der Willkür der Mächtigen. Allmählich ging es dann um die Teilnahme an politischen Entscheidungen und um Mitgestaltung. In Europa mussten diese Mitbestimmungsrechte gegen eine feudale Herrschafts- und Gesellschaftsordnung durchgesetzt werden, in der bestimmte Gruppen wie der Adel oder die Kirche besonders privilegiert waren. In diesen jahrhundertelangen Auseinandersetzungen haben sich mehrere Grundelemente herausgebildet, die für die westlichen Demokratien kennzeichnend geworden sind. Partizipation und Legitimation Die Teilhabe an politischer Entscheidungsgewalt, d. h. die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, erfolgt durch Wahlen. Dadurch ist das politische (demokratische) System legitimiert, d. h. als rechtmäßig gerechtfertigt. Rechtsstaat Rechtsgleichheit (= alle Menschen sind vor dem Recht gleich) und Rechtssicherheit (= Bindung der staatlichen Entscheidungen an das Recht) sind unerlässliche Bedingungen für die Demokratie. Gewaltenteilung Zunächst versteht man darunter eine „horizontale Gewaltenteilung“: Die Gesetzgebungsgewalt (1), die Regierungsgewalt (2) und die richterliche Gewalt (3) (= die „klassischen drei Gewalten“) sind getrennt. Die „vertikale Gewaltenteilung“ verringert die Konzentration der Staatsmacht auf der obersten Ebene. Die Übertragung von Teilen der Staatsmacht auf Unterebenen (z. B. auf Bundesländer in Österreich und in der BRD, auf Kantone in der Schweiz) wird als Föderalismus bezeichnet. Dieser ist z. B. in den genannten Staaten unterschiedlich stark ausgeprägt. „Zeitliche Gewaltenteilung“ besagt, dass die Regierenden für eine bestimmte Zeit gewählt werden. „Soziale Gewaltenteilung“ bedeutet, dass nicht mehr nur politische Parteien auf die Regierungstätigkeit und die politische Stimmung in einem Staat Einfluss nehmen. Die klassischen Print- und audiovisuellen Medien haben nach wie vor als „vierte Gewalt“ ihre Bedeutung. Zunehmend üben aber auch soziale Gruppierungen sowie einzelne You-Tuber mit ihren vielfach vernetzten Followern über die Nutzung der neuen digitalen Medien Einfluss aus. Dies wird mittlerweile als „fünfte Gewalt“ bezeichnet. Theresa May (Premierministerin) verteidigt bei einer Fragestunde im Unterhaus ihren ZehnPunkte-Plan zum Brexit. Foto, 22. 5. 2019. 16. Vergleich politischer Systeme in der Welt 66 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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