Zeitbilder 8, Schülerbuch

Das Europäische Parlament: Es wird von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern alle fünf Jahre direkt gewählt. Es gilt dabei das Verhältniswahlrecht. Seine drei wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Haushaltsbewilligung und die Kontrolle anderer EU-Institutionen. Das Europäische Parlament besteht aus 720 (Stand: 2014) Abgeordneten, unter ihnen die Präsidentin bzw. der Präsident (nicht stimmberechtigt). Im Juli 2019 waren 19 von ihnen österreichische Abgeordnete. Diese Abgeordneten sind nach politischen Fraktionen und nicht nach Staatszugehörigkeit im Parlament gruppiert. Etwa ein Drittel sind Frauen. Der Rat der Europäischen Union: Im Rat der Europäischen Union, kurz „Rat“, treten die nationalen Ministerinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Rechtsvorschriften zu verabschieden und politische Strategien zu koordinieren. Weiters schließt er internationale Verträge zwischen der EU und anderen Staaten ab, genehmigt den Haushaltsplan der EU und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Die Europäische Kommission: Sie kann als „EU-Regierung“ bezeichnet werden und besteht aus 27 Kommissarinnen und Kommissaren aus den EU-Mitgliedstaaten. Sie wahrt die Interessen der EU, erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, verwaltet den Haushaltsplan der EU, setzt EU-Recht durch (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof) und vertritt die EU auf internationaler Ebene. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und muss anschließend vom Europäischen Parlament in geheimer Wahl bestätigt werden. 2014 bis 2019 übte der ehemalige Premierminister Luxemburgs, Jean-Claude Juncker, dieses Amt aus. Seit 1. 12. 2019 ist die deutsche Politikerin Ursula von der Leyen EU-Kommissionspräsidentin. Die drei Organe Europäisches Parlament, Rat der EU und Europäische Kommission werden auch als das „institutionelle Dreieck“ bezeichnet. Sie erarbeiten die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU gelten. Vorgeschlagen werden neue EU-Rechtsvorschriften von der Kommission, angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat. Kommission und Mitgliedstaaten setzen diese dann um. Drei weitere Organe sind sehr wichtig (vgl. S. 55): –– Der Europäische Gerichtshof (EuGH): Er stellt die Einhaltung des europäischen Rechts sicher. –– Der Europäische Rechnungshof (EuRH): Er überprüft die Finanzierung der Aktivitäten der EU. ––Die Europäische Zentralbank (EZB): Sie ist verantwortlich für die Währungspolitik der EU. Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen (auch „Primärrecht“ genannt) festgelegt. Sie bilden die Grundlage für alle Aktivitäten der EU. In ihnen sind auch die von den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren festgeschrieben. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen und von ihren Parlamenten ratifiziert (= rechtskräftig machen). Weitere EU-Institutionen (Auswahl): –– Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss: Er vertritt die Zivilgesellschaft sowie Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen. –– Der Ausschuss der Regionen: Er vertritt die regionalen Gebietskörperschaften. 1985 und 1990 wurden in Schengen (Luxemburg) Abkommen unterzeichnet, die den freien Personenverkehr und den Abbau von Grenzkontrollen im europäischen Binnenmarkt zum Ziel hatten. Der Schengen-Raum umfasst 26 Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerung von ca. 420 Millionen Menschen (Stand: 2021). Im Zuge der Flüchtlingskrise wurden ab 2015 in einigen Schengen-Staaten, darunter auch Österreich, immer wieder zeitlich begrenzte Grenzkontrollen durchgeführt. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Verfasse einen Artikel zum Thema „Vom Vertrag von Maastricht zum Vertrag von Lissabon“. Versuche darin die wichtigsten Entwicklungslinien der EU darzustellen. 2. Erkläre Funktionen und Zuständigkeiten der wichtigsten Institutionen und Organe innerhalb der EU. 3. Interpretiere die Aussage des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer: „Die Einheit Europas war ein Traum weniger. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für alle.“ Politische und rechtliche Systeme 61 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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