Zeitbilder 8, Schülerbuch

EFTA und EWR 1960 gründeten Staaten, die nicht der EWG angehörten, die Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association = EFTA). Damit sollten der freie Handel und die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden. Im Unterschied zur EU ist die EFTA aber keine Zollunion und sie verfolgt keine politischen Zwecke. Heute umfasst die EFTA vier Mitglieder: Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz. Um den EFTA-Staaten die Teilnahme am EUBinnenmarkt zu ermöglichen, wurde 1994 der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) geschaffen. Der EWR dehnte die „vier Freiheiten“ sowie die EU-Richtlinien hinsichtlich des Konsumentenschutzes, der Umwelt, des Wirtschaftsrechtes, der Bildung, der Forschung und der Sozialpolitik auf die drei beigetretenen EFTA-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein aus. Diese mussten dafür etwa zwei Drittel des geltenden EG-Rechts in ihre nationalen Rechtsordnungen einpassen. Ausgeschlossen blieb u. a. der Agrarbereich. Mit dem Europäischen Wirtschaftsraum entstand der weltweit kaufkräftigste, einheitliche Markt. Die Schweiz lehnte den Beitritt zum EWR in einer Volksabstimmung ab. Sie hat mit der EU seither viele bilaterale Abkommen ausgehandelt. Die EU – der politische Zusammenschluss Nach dem wirtschaftlichen Zusammenschluss mit der Schaffung des Binnenmarktes folgte die Weichenstellung für die politische Integration: Am 1. November 1993 trat der Vertrag von Maastricht über die Schaffung der Europäischen Union (EU) in Kraft. Bundeskanzler Franz Vranitzky (l.) und Außenminister Alois Mock (r.) bei der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags am 24. Juni 1994 in Korfu. Foto, 24. 6. 1994. Kurz vor dem EU-Gipfel in Korfu hatte sich eine klare Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher für den EU-Beitritt ausgesprochen. Der Vertrag trat am 1. Jänner 1995 in Kraft. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Nenne Gründe und Ziele für die wirtschaftlichen und politischen Zusammenschlüsse nach 1945. Erkläre die Bedeutung des Europarates und der OECD. 2. Fasse die genannten Schritte im europäischen Einigungsprozess zusammen. Erstelle eine Tabelle, in der du Stichworte zu den folgenden Begriffen einträgst: EGKS, EWG, EURATOM, EG, EFTA und EU. 58 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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